Bildschirmarbeitsplatzbrille
Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten dann eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen, wenn
- Bildschirmarbeit vorliegt,
- der Arbeitsplatz nicht anders eingerichtet oder umgestaltet werden kann und
- eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, weil eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist.
Das Verfahren gestaltet sich folgendermaßen:
- Sie vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit dem Betriebsarzt. Sie erhalten dort bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für unseren Rahmenvertragsoptiker.
- Im "Berechtigungsschein für eine ForSec-Bildschirmarbeitsplatzbrille ergänzen Sie im Bereich "Vom Anwender auszufüllen" die nAotwendigen Angaben.
- Anschließend scannen Sie bitte den „Berechtigungsschein für eine ForSec-Bildschirmarbeitsplatzbrille“ ein und senden diesen bitte per E-Mail an brillenbestellungcoenende und in CC an bildschirmbrilleuni-trierde.
>>> E-Mail-Entwurf erzeugen <<< - Sie suchen den Rahmenvertragsoptiker der Universität auf.
- Sie senden die vorliegenden Unterlagen mit Originalrechnung ("sachlich richtig" gezeichnet) an die Zentrale Beschaffung, z. H. Herrn Lauscher.
- Eine Bedarfsmeldung in TURM ist nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Mitteln.
Kontakt
E-Mail: bildschirmbrilleuni-trierde
Ansprechpartner
Franz-Paul Lauscher
Funktion: Team Beschaffung
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: V118
Vertretung
Stefan Schmitz
Funktion: Sachgebietsleiter
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: V111