Bildschirmarbeitsplatzbrille

Der Arbeitgeber muss seinen Beschäftigten dann eine spezielle Sehhilfe (Bildschirmarbeitsplatzbrille) zur Verfügung stellen, wenn

  • Bildschirmarbeit vorliegt,
  • der Arbeitsplatz nicht anders eingerichtet oder umgestaltet werden kann und
  • eine spezielle Sehhilfe erforderlich ist, weil eine normale Sehhilfe nicht geeignet ist.

 

Das Verfahren gestaltet sich folgendermaßen:

  1. Sie vereinbaren bei Bedarf einen Termin mit dem Betriebsarzt. Sie erhalten dort bei Vorliegen der o.g. Voraussetzungen einen Berechtigungsschein für unseren Rahmenvertragsoptiker.
  2. Im "Berechtigungsschein für eine ForSec-Bildschirmarbeitsplatzbrille ergänzen Sie im Bereich "Vom Anwender auszufüllen" die nAotwendigen Angaben.
  3. Anschließend scannen Sie bitte den „Berechtigungsschein für eine ForSec-Bildschirmarbeitsplatzbrille“ ein und senden diesen bitte per E-Mail an brillenbestellungcoenende und in CC an bildschirmbrilleuni-trierde.
    >>> E-Mail-Entwurf erzeugen <<<
  4. Sie suchen den Rahmenvertragsoptiker der Universität auf.
  5. Sie senden die vorliegenden Unterlagen mit Originalrechnung ("sachlich richtig" gezeichnet) an die Zentrale Beschaffung, z. H. Herrn Lauscher.
  6. Eine Bedarfsmeldung in TURM ist nicht erforderlich. Die Finanzierung erfolgt aus zentralen Mitteln.

Nach der Beendigung des Dienst- oder Arbeitsverhältnisses muss die Brille nicht zurückgegeben werden. Optional besteht die Möglichkeit zur Abgabe beim Referenten für Arbeitssicherheit und Brandschutz.

Ansprechpartner

Franz-Paul Lauscher
Franz-Paul Lauscher
Funktion: Team Beschaffung
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: DM104
Tel.: +49 651 201-3113

Vertretung

Stefan Schmitz
Stefan Schmitz
Funktion: Sachgebietsleiter
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: DM111
Tel.: +49 651 201-4225
Fax: +49 651 201-4299