Verkauf von Anlagegütern
Die Universität Trier veröffentlicht auf dieser Seite Informationen zum Verkauf von Anlagegütern.
Der Verkauf erfolgt zum Höchstgebot.
Gebote von externen Bietern sind ausdrücklich zugelassen.
Für Gebote gelten folgende Anforderungen:
- Die Abgabe des Gebots muss in einem verschlossenem Umschlag erfolgen!
- Das Gebot muss zusätzlich mit Name und Anschrift des Bieters, sowie Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Anlagegut versehen sein!
- Der Umschlag muss mit Name und Anschrift des Bieters, sowie Anlagegut beschriftet sein!
Das Gebot muss bis zum jeweils angegebenen Abgabetermin bei folgendem Empfänger eingegangen sein:
Universität Trier
Abteilung I / Vergabestelle
Gebäude V, Raum V117
Universitätsring 15
54296 Trier
Verspätet eingegangene Gebote werden ausgeschlossen!
Die Übergabe des Anlageguts erfolgt nach Zahlungseingang.
Alle Verkäufe erfolgen unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
Aktuell stehen keine Anlagegüter zum Verkauf.