Wertgrenzen, Vergabeverfahren und Termine

Mit Verwaltungsvorschrift vom 18.08.2021 wurde das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz neu geregelt. Im Vorgriff auf die Novellierung dieser Vorschrift wurden die Auftragswerte ab dem 01.01.2025 angepasst.

Übersicht der Wertgrenzen und Vergabeverfahren

Je nach Wertgrenze sind verschiedene Vergabeverfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben.

Geschätzter Auftragswert (netto)

Vergabeverfahren

über 221.000 € (für 2024/2025)

Europaweite Ausschreibung

über 100.000 € (ab 01.01.2025)
über 80.000 € (bis 31.12.2024)

Öffentliche Ausschreibung /
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnehmerwettbewerb

bis 100.000 € (ab 01.01.2025)
bis 80.000 € (bis 31.12.2024)

Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb

bis 100.000 € (ab 01.01.2025)
bis 40.000 € (bis 31.12.2024)

Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb
- Elektronische Vergabe über Vergabemarktplatz (ab 10.000 €)

bis 10.000€ (ab 01.01.2025)
bis 3.000 € (bis 31.12.2024)

Direktauftrag durch die Zentrale Beschaffung

Wichtige Hinweise:

  • Bei Vergaben mit einem Auftragswert ab 10.000 € netto müssen elektronische Vergabeverfahren durchgeführt werden. Angebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
  • Die Grenze von 10.000 € netto kann ggf. bei Bauleistungen und einzelnen Drittmittelprojekten abweichend festgelegt sein.

 

Dauertermine der Zentralen Beschaffung

Um Beschaffungsvorhaben im Haushaltsjahr abzuwickeln sind je nach Vergabeverfahren entsprechende Vorlaufzeiten notwendig. Bedarfsmeldungen müssen bis zu folgenden Terminen der Zentralen Beschaffung vorliegen, um sicherzustellen, dass die Verausgabung der Mittel für die Beschaffung noch im laufenden Haushaltsjahr abgebildet werden kann.

Jährlicher Termin

Beschaffungsvorhaben

bis 01.07.

Gesamtbetrag über 200.000 € (netto)

bis 01.09.

Gesamtbetrag über 100.000 € (netto)

bis 01.10.

Gesamtbetrag bis 100.000 € (netto)

Bei diesen Terminen sind Lieferzeiten von maximal 4 Wochen berücksichtigt. Diese Lieferzeiten entsprechen den regelmäßigen Erfahrungswerten. Sofern im Einzelfall die beauftragten Firmen (Lieferanten) für das Produkt längere Lieferzeiten erfordern oder es etwa aufgrund von Lieferschwierigkeiten zu unerwarteten Verzögerungen der Lieferung kommt, kann allerdings auch unter Beachtung der oben genannten Fristen für die Bedarfsmeldung nicht abschließend von der Abteilung I sichergestellt werden, dass eine Verausgabung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet wird.

Die oben genannten Termine gelten nicht für Großgeräte-, WAP- und CIP-Anträge.


Ansprechpartner

Stefan Schmitz
Stefan Schmitz
Funktion: Sachgebietsleiter
Einrichtung: Sachgebiet 2.2: Zentrale Beschaffung
Raum: DM111
Tel.: +49 651 201-4225
Fax: +49 651 201-4299