Wertgrenzen, Vergabeverfahren und Termine
Mit Verwaltungsvorschrift vom 18.08.2021 wurde das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz neu geregelt. Im Vorgriff auf die Novellierung dieser Vorschrift wurden die Auftragswerte ab dem 01.01.2025 angepasst.
Übersicht der Wertgrenzen und Vergabeverfahren
Je nach Wertgrenze sind verschiedene Vergabeverfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben.
Geschätzter Auftragswert (netto) | Vergabeverfahren |
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über 221.000 € (für 2024/2025) | Europaweite Ausschreibung |
über 100.000 € (ab 01.01.2025) | Öffentliche Ausschreibung / |
bis 100.000 € (ab 01.01.2025) | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb |
bis 100.000 € (ab 01.01.2025) | Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb |
bis 10.000€ (ab 01.01.2025) | Direktauftrag durch die Zentrale Beschaffung |
Wichtige Hinweise:
- Bei Vergaben mit einem Auftragswert ab 10.000 € netto müssen elektronische Vergabeverfahren durchgeführt werden. Angebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
- Die Grenze von 10.000 € netto kann ggf. bei Bauleistungen und einzelnen Drittmittelprojekten abweichend festgelegt sein.
Dauertermine der Zentralen Beschaffung
Um Beschaffungsvorhaben im Haushaltsjahr abzuwickeln sind je nach Vergabeverfahren entsprechende Vorlaufzeiten notwendig. Bedarfsmeldungen müssen bis zu folgenden Terminen der Zentralen Beschaffung vorliegen, um sicherzustellen, dass die Verausgabung der Mittel für die Beschaffung noch im laufenden Haushaltsjahr abgebildet werden kann.
Jährlicher Termin | Beschaffungsvorhaben |
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bis 01.07. | Gesamtbetrag über 200.000 € (netto) |
bis 01.09. | Gesamtbetrag über 100.000 € (netto) |
bis 01.10. | Gesamtbetrag bis 100.000 € (netto) |
Bei diesen Terminen sind Lieferzeiten von maximal 4 Wochen berücksichtigt. Diese Lieferzeiten entsprechen den regelmäßigen Erfahrungswerten. Sofern im Einzelfall die beauftragten Firmen (Lieferanten) für das Produkt längere Lieferzeiten erfordern oder es etwa aufgrund von Lieferschwierigkeiten zu unerwarteten Verzögerungen der Lieferung kommt, kann allerdings auch unter Beachtung der oben genannten Fristen für die Bedarfsmeldung nicht abschließend von der Abteilung I sichergestellt werden, dass eine Verausgabung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet wird.
Die oben genannten Termine gelten nicht für Großgeräte-, WAP- und CIP-Anträge.
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