Wertgrenzen, Vergabeverfahren und Termine
Anfang September 2021 wurde das Öffentliche Auftragswesen in Rheinland-Pfalz neu geregelt.
Übersicht der Wertgrenzen und Vergabeverfahren
Je nach Wertgrenze sind verschiedene Vergabeverfahren aufgrund der gesetzlichen Vorgaben vorgeschrieben.
Geschätzter Auftragswert (netto) | Vergabeverfahren |
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über 215.000 € (für 2022/2023) | Europaweite Ausschreibung |
über 80.000 € | Öffentliche Ausschreibung / |
bis 80.000 € | Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnehmerwettbewerb |
bis 40.000 € | Verhandlungsvergaben mit oder ohne Teilnahmewettbewerb |
Wichtige Hinweise:
- Bei Vergaben mit einem Auftragswert ab 3.000 € netto müssen seit Mai 2022 elektronische Vergabeverfahren durchgeführt werden. Angebote, die diesen Vorgaben nicht entsprechen, können im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht berücksichtigt werden.
- Die Grenze von 3.000 € netto kann ggf. bei Bauleistungen und einzelnen Drittmittelprojekten abweichend festgelegt sein.
Dauertermine der Zentralen Beschaffung
Um Beschaffungsvorhaben im Haushaltsjahr abzuwickeln sind je nach Vergabeverfahren entsprechende Vorlaufzeiten notwendig. Bedarfsmeldungen müssen bis zu folgenden Terminen der Zentralen Beschaffung vorliegen, um sicherzustellen, dass die Verausgabung der Mittel für die Beschaffung noch im laufenden Haushaltsjahr abgebildet werden kann.
Jährlicher Termin | Beschaffungsvorhaben |
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bis 01.07. | Gesamtbetrag über 200.000 € (netto) |
bis 01.09. | Gesamtbetrag über 40.000 € (netto) |
bis 01.10. | Gesamtbetrag bis 40.000 € (netto) |
Bei diesen Terminen sind Lieferzeiten von maximal 4 Wochen berücksichtigt. Diese Lieferzeiten entsprechen den regelmäßigen Erfahrungswerten. Sofern im Einzelfall die beauftragten Firmen (Lieferanten) für das Produkt längere Lieferzeiten erfordern oder es etwa aufgrund von Lieferschwierigkeiten zu unerwarteten Verzögerungen der Lieferung kommt, kann allerdings auch unter Beachtung der oben genannten Fristen für die Bedarfsmeldung nicht abschließend von der Abteilung I sichergestellt werden, dass eine Verausgabung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet wird.
Die oben genannten Termine gelten nicht für Großgeräte-, WAP- und CIP-Anträge.