Mitteilungsverordnung
Die Universität Trier ist gem. Mitteilungsverordnung ab dem 1. Januar 2024 dazu verpflichtet, Zahlungen mit "gehaltsähnlichem Charakter" an Privatpersonen über ELSTER an die Finanzbehörden zu melden.
Neben den bisherigen Daten (Name und Anschrift) ist die Steueridentifikationsnummer und das Geburtsdatum der Zahlungsempfänger zu melden.
Diese Regelung gilt auch für nicht meldepflichtige Personen (Ausländer).
Für Auszahlungen sind diese Daten zwingend zu erfassen, damit eine ordentliche Meldung an die Finanzbehörden sichergestellt wird. Auszahlungen ohne diese Angabe sind nicht mehr zulässig.
Häufig gestellte Fragen - FAQ
Die Mitteilungspflicht erstreckt sich grundsätzlich auf alle Zahlungen der Universität Trier an Dritte, um die
vollständige Erfassung von steuerlich möglicherweise relevanten Vorgängen sicherzustellen.
Dies umfasst insbesondere folgende Zahlungen:
▪ Zahlungen an Dritte, die u.a. nicht im Rahmen einer gewerblichen oder freiberuflichen
Haupttätigkeit gehandelt haben,
▪ Zahlungen, die nicht auf das Geschäftskonto des Dritten erfolgen.
Dies betrifft hier die folgenden gehaltsähnliche Zahlungen:
▪ Vergütungen für Honorarverträge, Gastvorträge, Korrekturaufträge, Lehrauftragsvergütungen,
▪ Stipendien und Preisgelder (inkl. aller Zuschüsse und Zuschläge),
▪ Reisekostenerstattungen von Nicht-Beschäftigten des Landes Rheinland-Pfalz.
Die Mitteilung an die Finanzbehörde muss folgende Angaben enthalten:
- Name, Vorname
- Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort, Land)
- Geburtsdatum (neu ab 01.01.2024)
- Steueridentifikationsnummer (11-stellige Zahl; nicht zu verwechseln mit Steuer-Nr.; neu ab 01.01.2024)
- Summe der Zahlungen
- Reisekostenerstattungen an Beschäftigte, die über die Abteilung III ausgezahlt wurden.
- Versuchspersonengelder
- Erstattungen von Auslagen für Direktkäufe
Wenn Daten von Ihnen an die Finanzbehörden gemeldet werden, werden Sie im Rahmen der Pflicht zur Unterrichtung darüber informiert.
Die Identifikationsnummer
(Externer Link zum Bundeszentralamt für Steuern)
Wie kann ich eine steuerliche Indentifikationsnummer beantragen?
Nicht in Deutschland gemeldete Personen (Ausländer) müssen eine Steueridentifikationsnummer beantragen.
- Bitte füllen Sie dazu folgendes Formular aus:
Formular 010250: Antrag auf Vergabe einer steuerlichen Identifikationsnummer für nicht meldepflichtige Personen durch das Finanzamt - Bitte den Antrag unbedingt unterzeichnen, da er ansonsten nicht bearbeitet werden kann.
- Erstellen Sie eine digitale Kopie Ihres Reisepasses oder Personalausweises.
- Senden Sie den unterzeichneten Antrag mit Ihrem Ausweis per E-Mail an das Finanzamt Trier. E-Mail-Adresse: ag.01fa-tr.fin-rlpde
- Fragen zum Antragsverfahren können Sie ebenfalls an diese E-Mail-Adresse richten.
Die Bearbeitung dauert ca. 2 Wochen.
Das Finanzamt Trier übersendet Ihnen Ihre Steueridentifikationsnummer anschließend per Post. Der Universität Trier wird Ihre Steueridentifikationsnummer mitgeteilt.