Pflegestudiumsträkungsgesetz

Der Bundestag hat am 24. November 2023 das Pflegestudiumstärkungsgesetz beschlossen. Damit erhalten Pflegestudierende zukünftig eine angemessene Vergütung während des Studiums. Voraussetzung hierfür ist ein Ausbildungsvertrag mit einer kooperierenden Einrichtung. Die Universität Trier strebt, in enger Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern, eine schnellstmögliche Umsetzung an.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Gesundheit.