Dr. Ursula Heimann

Zur Person

Dr. Ursula Heimann studierte Rechtswissenschaften an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster. Nach dem ersten Staatsexamen folgte das Zusatzstudium "Umweltrecht" an der Universität Lüneburg (LL.M.). Nach dem Referendariat am Landgericht Münster wurde Frau Dr. Heimann als Stipendiatin in das Graduiertenkolleg der Deutschen Forschungsgemeinschaft am Institut für Umwelt- und Technikrecht an der Universität Trier aufgenommen, in dessen Rahmen sie ihre interdisziplinäre Dissertation zum Thema "Bodenschutz durch prioritäre Gebiete" anfertigte.

Dissertation

Bodenschutz durch prioritäre Gebiete - Möglichkeit und Notwendigkeit eines gebietsbezogenen Bodenschutzes vor dem Hintergrund des europäischen und nationalen Rechts

Betreuende: Prof. Dr. iur. Meinhard Schröder und Prof. Dr. rer. nat. Christoph Emmerling

 

Aus dem Inhalt

Die Dissertation liefert einen Diskussionsbeitrag zum gebietsbezogenen Bodenschutz. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Fragestellung, ob das Umweltmedium Boden auf verschiedenen Ebenen ausreichend geschützt wird oder ob Regelungsdefizite vorhanden sind. Der Untersuchungsrahmen wurde auf die Gefährdungen des Bodens begrenzt, welche sich in der europäischen Diskussion um eine Bodenschutzrahmenrichtlinie als maßgeblich herausgestellt haben: Erosion, Verlust organischer Substanz, Verdichtung, Versalzung, Erdrutsche und Erdsenkungen, Versteppung, negative Auswirkungen des Klimawandels auf den Boden, Verlust der biologischen Vielfalt im Boden und Versauerung. Der komplexe Untersuchungsgegenstand Bodenschutz erfordert aufgrund seiner mehrdimensionalen Problemstruktur und seines Querschnittcharakters eine interdisziplinäre Betrachtung. Die Untersuchung zeigt, dass ein Handlungsbedarf einer europäischen Regelung zur Einführung von prioritären Gebieten für den Bodenschutz besteht, wie diese aussehen und praktische umgesetzt werden kann. Hierfür bietet sich insbesondere ein europäischer Rechtsakt mit beschränkter Integrationswirkung an.

Die Untersuchung leistet insgesamt betrachtet zweierlei: Zum einen wird der derzeitge Stand des Bodenschutzrechts analysiert, zum anderen werden bodenkundliche Vorfragen der Notwendigkeit einer rechtlichen Verankerung neuer Instrumente geklärt, um in der Folge das Konzept der prioritären Gebiete auf sein Potential für den Bodenschutz zu untersuchen und zu den Perspektiven einer Fortentwicklung des Rechts Stellung zu beziehen. Das Zusammenführen der Ergebnisse bodenwissenschaftlicher und rechtswissenschaftlicher Betrachtungsweisen ermöglicht schließlich eine ausgewogene Bewertung des Instruments der Schutzgebietsausweisung. Auf diesen Ergebnissen fußt ein abschließender Regelungsvorschlag. (Quelle: Cuvillier Verlag)

Die Dissertation ist 2011 im Cuvillier Verlag erschienen (ISBN 978-3-86955-687-1).