Ausschreibung des Amtes der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Trier

Bewerbungen sind bis zum 23.05.2022 an den Präsidenten der Universität zu richten

Zum 01.08.2022 ist an der Universität Trier das Amt der

                                                             Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten der Universität Trier

für eine Amtszeit von drei Jahren neu zu besetzen.

Der Senat bestellt auf Vorschlag der Senatskommission für Gleichstellungsfragen sowie nach Anhörung der Personalvertretung für die Dauer von drei Jahren in der Regel auch eine Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten der Universität, die die Gleichstellungsbeauftragte für den Fall der Verhinderung mit denselben Aufgaben, Rechten und Pflichten vertritt. Bei der Besetzung des Amtes der Gleichstellungsbeauftragten und des Amtes der Stellvertreterin soll eine der beiden eine Hochschulbedienstete im Sinne des § 46 HochSchG, eine andere ein weibliches Mitglied der Hochschule sein. Aktuell ist das Amt der Gleichstellungsbeauftragten bis zum 30.04.2024 mit einem weiblichen Mitglied der Hochschule besetzt. Vor diesem Hintergrund werden alle interessierten Hochschulbediensteten der Universität Trier im Sinne des § 46 HochSchG ausdrücklich aufgefordert, sich um das Amt der Stellvertreterin der Gleichstellungsbeauftragten zu bewerben.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat insbesondere die Aufgabe, das Präsidium, die übrigen Organe der Hochschule und die von diesen gebildeten Ausschüsse bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach den § 4 Abs. 1 bis 3 HochSchG zu unterstützen und dem Präsidium und dem Senat regelmäßig über ihre Tätigkeit zu berichten. Sie hat das Recht, an allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mitzuwirken, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Vereinbarkeit von Studium oder Beruf und Familie oder den Schutz von Mitgliedern und Angehörigen der Hochschule vor Belästigungen und sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz oder Studienplatz betreffen, und kann dem Präsidium auf diesen Gebieten Maßnahmen vorschlagen. Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben ist sie rechtzeitig und umfassend über alle Maßnahmen zu unterrichten, an denen sie mitwirken kann, sie kann Stellungnahmen abgeben, an den Sitzungen aller Gremien beratend teilnehmen und Anträge stellen; ihre Stellungnahmen sind den Unterlagen beizufügen. Sie hat ein aufschiebendes Vetorecht (§ 4 Abs. 9 HochSchG, § 48 Abs. 4 GrundO).

Die Gleichstellungsbeauftragte ist qua Amt Vorsitzende der Senatskommission für Gleichstellungsfragen, von der sie bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt wird.

Im Übrigen wird auf die in § 4 HochSchG und § 48 GrundO geregelten Aufgaben und Befugnisse der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschule verwiesen.

Die Gleichstellungsbeauftragte leitet das Referat für Gleichstellung, das derzeit mit einer Frauenreferentin und einer Sachbearbeiterin (jeweils in Teilzeit) besetzt ist, welche die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützen.

Bewerbungen sind bis zum 23.05.2022 an den Präsidenten der Universität zu richten.

Nähere Auskünfte erteilen neben dem Präsidenten die Gleichstellungsbeauftragte oder ihre amtierende Stellvertreterin.

Kategorie: Gremien & Wahlen Kontakt: Sprave, Jörg (sprave@uni-trier.de)