Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte

Änderungen bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften

Änderungen bei studentischen und wissenschaftlichen Hilfskräften

 

In der Tarifeinigung vom 09.12.2023 wurden unter Punkt IX des Einigungspapiers auch Verbesserungen der Beschäftigungssituation studentischer Beschäftigter an Hochschulen und Universitäten vereinbart. Diese Tarifeinigung wurde in den Richtlinien der TdL über die Arbeitsbedingungen der wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräfte vom 28.02.2024 verbindlich festgeschrieben.

 

Neben der Erhöhung der Vergütungen zum 01.04.2024 und 01.04.2025 wurde auch festgelegt, dass Beschäftigungsverhältnisse mit wissenschaftlichen und studentischen Hilfskräften in der Regel für ein Jahr abgeschlossen werden (Mindestlaufzeit). Sollen Verträge für einen Zeitraum von weniger als einem Jahr geschlossen werden, ist dies nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Beispiele hierfür sind z.B. kürzere Projektlaufzeiten, Beschäftigung für Restlaufzeiten eines Projekts, Beendigung des Studiums innerhalb eines kürzeren Zeitraums.

 

Diese Regelung gilt für Verträge ab dem 01.04.2024. Bereits geschlossene Verträge bleiben von dieser Neuregelung unberührt.

 

Die Vertragsvordrucke werden derzeit überarbeitet und werden nach Aktualisierung auf den Serviceseiten der Personalabteilung an gewohnter Stelle zur Verfügung gestellt. Bitte verwenden Sie bis dahin ausschließlich die aktuelle Version Stand April 2024.

Kategorie: Personal Kontakt: Berg, Judith (jberg@uni-trier.de)