5. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis: "Das Verhältnis von Wasserrecht und Forstrecht"

Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet am 28. November 2007, 15:00 Uhr, im Radisson SAS Hotel Frankfurt (Franklinstraße 65, 60486 Frankfurt am Main) den 5. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema "Das Verhältnis von Wasserrecht und Forstrecht".

Es sprechen Prof. Dr. Tilman Cosack (FH Trier, Umwelt-Campus Birkenfeld), Dr. Michaela Schmitz (Bereichsleiterin Wasserwirtschaft des BDEW, Berlin) und Christian Raupach (Friedrichsdorf). Prof. Dr. Tilman Cosack vertritt das Lehrgebiet "Deutsches und Europäisches Umweltrecht sowie Energiewirtschaftsrecht" am Umwelt-Campus Birkenfeld der Fachhochschule Trier. Er ist durch zahlreiche umweltrechtliche Publikationen bestens ausgewiesen. Im Jahre 2003 erschien seine umfassende Studie "Kommunale Abwasserbeseitigung und Abgabenerhebung, Risikomanagement aus rechtlicher Sicht".

Dr. Michaela Schmitz ist Bereichsleiterin Wasserwirtschaft des BDEW, Berlin.

Christian Raupach ist Geschäftsführer des Hessischen Waldbesitzerverbands.

Das Institut für Deutsches uns Europäisches Wasserwirtschaftsrecht wurde im Sommersemester 2006 als wissenschaftliche Einrichtung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Trier errichtet. Es wird ausschließlich von einem heterogen zusammengesetzten gemeinnützigen Förderverein getragen.

Die Forschungsgebiete erstrecken sich auf das gesamte deutsche und europäische Wasserwirtschaftsrecht mit seinen drei Säulen der Benutzungsordnung für die Gewässer, des ökologischen Gewässerschutzes und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Das Institut ist unabhängig und vereint in seiner Arbeit den rechtswissenschaftlichen Ansatz mit den Maximen der Interdisziplinarität und Praxisbezogenheit.

Zum Thema

Die forstwirtschaftliche Bodennutzung ist notwendigerweise mit Einwirkung auf die Gewässer verbunden. Je nach Perspektive werden indes das erforderliche Ausmaß der Einwirkung verschieden eingeschätzt wie auch die Folgen für das betroffene Gewässer unterschiedlich bewertet. Rechtlich im Mittelpunkt steht vor allem die Ausgleichspflicht für erhöhte Anforderungen an eine ordnungsgemäße Forstwirtschaft nach § 19 Abs. 4 WHG und dem noch bestehenden rahmenausfüllenden Landesrecht. Die europarechtliche Dimension der Thematik wird beispielsweise durch das Kostendeckungsprinzip des Art. 9 WRRL mit der Konkretisierung des Begriffs der Wasserdienstleistungen und das Beihilfeverbot des Art. 87 EGV bestimmt.