Pflegewissenschaften erneut im Senat

Stellungnahme der Universität Trier zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz

Die Vertreterinnen und Vertreter der Studierenden im Senat der Universität Trier hatten gegen die Entscheidung des Senats zur Einführung des Studienganges "Pflegewissenschaften (Klinische Pflege)" ein Gruppenveto eingelegt. Der Präsident als Vorsitzender des Senats war nach eingehender Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für das Gruppenveto nicht vorliegen. Das Verwaltungsgericht Trier hatte diese Rechtsauffassung zunächst in vollem Umfang bestätigt. Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat nunmehr anders entschieden und den studentischen Vertreterinnen und Vertreter dieses Recht zugesprochen.

Die Universität Trier hält an ihrer Rechtsauffassung fest, wird aber die sich aus dem Urteil ergebenden Konsequenzen unverzüglich ziehen. Auf der ersten Senatssitzung im Sommersemester 2014 wird der Tagesordnungspunkt "Einrichtung eines Studiengangs Pflegewissenschaften (Klinische Pflege)" erneut beraten und zur Abstimmung gestellt. Dies geschieht, um jegliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Studiengangs auszuräumen, der zum Wintersemester 2014/15 starten soll.

Parallel wird die Hochschulleitung das Urteil und seine Begründung noch einmal sorgfältig prüfen und über die weitere Vorgehensweise beraten.