Änderungen bei der Beauftragung und beim Zugriff auf elektronische Semesterapparate

Infolge eines Ende 2013 ergangenen BGH-Urteils im Zusammenhang mit der Verfügbarmachung urheberrechtlich geschützter Literatur in  elektronischen Semesterapparaten (UrhG § 52a) dürfen nur noch maximal  12% eines Werks (Buch, Zeitschriftenband, einzelner Band eines mehrbändigen Werks) und in keinem Fall mehr als 100 Seiten einem eingeschränkten Benutzerkreis (Teilnehmern an einer Lehrveranstaltung) zur Verfügung gestellt werden. Die Bibliothek muss dieser geänderten Rechtslage Rechnung tragen, was einen Verlust an Komfort bei der Beauftragung und bei dem Zugriff auf unsere elektronischen Semesterapparate mit sich bringt.
 
Dozentinnen und Dozenten müssen sicherstellen, dass ihre Veranstaltungen, in denen Materialien aus elektronischen Semesterapparaten genutzt werden sollen, für das aktuelle Semester in Stud.IP angelegt sind. Soll Literatur aus einem früheren Semester in einer späteren Lehrveranstaltung erneut genutzt werden, ist diese in jedem Semester über das von der Bibliothek angebotene <link http: ub-dok.uni-trier.de esem esem_form.php>Bestellformular neu zu beauftragen. Studierende, die über TRiCAT auf Dokumente aus elektronischen Semesterapparaten zugreifen möchten, müssen für die entsprechende Veranstaltung als Teilnehmer in Stud.IP eingetragen sein und sich vor dem Zugriff auf das gewünschte Dokument  mit ihrer ZIMK-Kennung und ihrer 9-stelligen UBT-Nummer authentifizieren.Die Bibliothek bedauert, diesen Dienst nicht mehr in der gewohnt komfortablen Form anbieten zu dürfen.