26. Wasserwirtschaftsrechtlicher Gesprächskreis des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht

In Kooperation mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit zog das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht der Universität Trier am 13. März 2014 in den Räumlichkeiten des Bonner Standorts des Ministeriums eine erste Bilanz des vor fünf Jahren verabschiedeten neuen Wasserhaushaltsgesetzes. Im Zentrum der mit etwa 100 Teilnehmern gut besuchten Veranstaltung stand der Vortrag von Dr. Konrad Berendes, der seinerzeit als Referatsleiter Wasserwirtschaft im BMU maßgeblich an der Entstehung des Gesetzentwurfs beteiligt war. Er attestierte dem Gesetzeswerk einen insgesamt guten Erfolg, der vor allem durch Systematisierung und Strukturierung nicht nur einen besseren Vollzug ermögliche, sondern auch eine flexiblere Öffnung für künftige Entwicklungen gekennzeichnet sei. Dem Vortrag folgte eine Stellungnahme von Wolf-Dieter Dallhammer aus dem Sächsischen Umweltministerium, die aus der Perspektive einer Landesverwaltung das Zusammenwirken von Bundes- und Landesgesetz beleuchtete. Abschließend referierte der Institutsdirektor Prof. Dr. Michael Reinhardt und wies insbesondere auf die in den Transformationsgesetzen zur Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie und Industrieemissionenrichtlinie erkennbare problematische Tendenz einer Verlagerung der materiellen Standardsetzung vom Deutschen Gesetzgeber auf die europäischen und nationalen Exekutiven hin.
Der Vortrag von Herrn Berendes ist in der Zeitschrift für Wasserrecht (ZfW) 2014, S. 1 ff. veröffentlicht, der Beitrag von Herrn Reinhardt wird im Mai in der Neuen Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) erscheinen.