Das Wasserrecht in der Energiewende: 3. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag diskutierte über Probleme und Lösungsmöglichkeiten

Die Energiewende – kaum ein Thema der letzten Jahre lieferte so viel Stoff für Diskussionen und führte zu so vielen Fragen in politischer, ökonomischer und insbesondere juristischer Hinsicht. Mit eben diesen Fragen befasste sich der 3. Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag, der am 14. März 2013 unter der Leitung von Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht, Universität Trier) zum Thema „Das Wasserrecht in der Energiewende“ stattfand. Zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft und Praxis folgten der Einladung und diskutierten in der Promotionsaula des Priesterseminars der Theologischen Fakultät Trier über aktuelle Entwicklungen und Problemstellungen.
Nach einer kurzen Begrüßung von Prof. Dr. Reinhardt, LL.M. folgte eine Ansprache durch den Universitätspräsidenten Prof. Dr. Michael Jäckel. Ihm folgte der Eröffnungsvortrag von Rechtsanwalt Dr. Thomas Krappel (Gleiss Lutz, Stuttgart), der sich mit den „Rechtsfragen der Wasserkraftnutzung“ beschäftigte, wobei er insbesondere auf die sogenannten Pumpspeicherwerke und ihre Energiespeicherfunktion sowie die rechtlichen Voraussetzungen für deren Zulassung einging.
Im Anschluss folgte das Referat von MinRat a.D. Prof. h.c. mult. Dr. Hans Walter Louis, LL.M. (TU Braunschweig). Louis stellte den „Gewässerschutz bei der Gewinnung von Energieträgern“ in den Mittelpunkt seiner Ausführungen. Ausdrücklich Bezug nahm er hierbei auf die Energieträger Erdgas, Erdöl, Kohle und Erdwärme sowie auf den Energiepflanzenanbau. Darüber hinaus stellte Louis die im Wasserhaushaltsgesetz vorgesehenen Benutzungstatbestände und die Zulassung einer Gewässerbenutzung vor und bewertete sie im Hinblick auf die Energieträgergewinnung. Nicht unbeachtet blieb in diesem Zusammenhang auch das aktuelle und problematische Themengebiet des „Frackings“.  
Der nächste Vortrag von Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. thematisierte den „Gewässerschutz bei der Energieerzeugung“. Hierbei standen insbesondere die Themenfelder Abwasserbeseitigung, Kühlwasser, CCS sowie die immer wieder aufkommende Diskussion der atomaren Zwischen- und Endlager mit ihren wasserrechtlichen Rahmenbedingungen im Fokus. Auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Phasing-out Verfahren und die Räumung der  Schachtanlage Asse wurden hierbei dargestellt.
Nach einer kurzen Mittagspause leitete der Vortrag von Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Nisipeanu (Ruhrverband, Essen) das Nachmittagsprogramm ein. Er stellte unter der Überschrift „Einsparpotentiale in Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung“ Zielvorgaben, innovative Technologien und Umsetzungsspielräume für die Zukunft vor. Hierbei wurde nicht nur die juristische Seite dargestellt, sondern ausdrücklich auch auf die ökonomischen und ökologischen Möglichkeiten und Zielsetzungen Bezug genommen.
Das letzte Referat des Tages wurde von Prof. Dr. Erik Gawel (Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung, Leipzig) gehalten. Gawel bezog sich hierbei auf die „Energiepolitische Lenkung durch ökonomische Instrumente im Wasserrecht“ und beleuchtete einzelne Aspekte der Abwasserabgabe, der Wasserentnahmeentgelte, einer Abgabe auf Wasserkraft und einer Schifffahrtsabgabe vor allem aus ökonomischer Sicht.
Nach jedem der Vorträge wurde den Tagungsteilnehmern die Möglichkeit geboten, Fragen an die Referenten zu stellen und miteinander zu diskutieren. Am späten Nachmittag endete die gelungene Veranstaltung, die es ermöglichte, sich aus verschiedensten Blickwinkeln über die Rolle und die Möglichkeiten des Wasserrechts in der Energiewende zu informieren.