Die Energiewende zählt zu den zentralen Themen der ausgehenden Legislaturperiode. Die Bundesregierung reklamiert nicht weniger als den Aufbruch in ein neues Zeitalter der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz. Naturgemäß ist mit einer derart ambitionierten Politik in besonderer Weise auch das Wasserrecht herausgefordert. Denn die Gewässer sind nicht nur seit frühester Zeit selbst Träger der heute sogenannten erneuerbaren Energien, sie werden zugleich durch die Energiegewinnung in vielfältigster Weise in Anspruch genommen und gefährdet. Damit droht die moderne Ökologisierung der Energiegewinnung in der Bundesrepublik auch ihrerseits in zunehmenden Konflikt mit dem Gewässerschutz zu geraten. Spezifische wasserrechtliche Regelungen freilich sind selten; der im Jahre 2010 in Kraft getretene § 35 WHG trägt immerhin Symbolcharakter.
Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht nimmt die aktuelle Diskussion zum Anlaß einer Standortbestimmung im Verhältnis von Wasserrecht und Energiegewinnung und versucht in dieser konfliktträchtigen Gemengelage wissenschaftlich vertiefte und praktisch verwertbare Antworten zu finden. Die Vortragsthemen spannen einen Bogen von der politisch gewollten Intensivierung der Wasserkraftnutzung über die Gefahrenpotentiale für die Gewässer durch Maßnahmen der Gewinnung und Nutzung von Energieträgern einschließlich der Entsorgung bis hin zu spezifischen Fragen möglicher Effizienzsteigerungen in der Daseinsvorsorge und der Wirkung ökonomischer Anreize.
Der Trierer Wasserwirtschaftsrechtstag findet am 14. März 2013 in Trier statt. Das Tagungsprogramm wird demnächst bekanntgegeben.