Große Übung im Strafrecht - Merkblatt für Remonstrationen

Bitte beachten Sie unsere Hinweise zu den Remonstrationsbedingungen.

I. Hausarbeiten



1. Gegen die erste Hausarbeit kann bis einschließlich 14.05.08 also bis eine Woche nach Rückgabe remonstriert werden.

2. Remonstrationsfähig sind nur Arbeiten unter 4 Punkten.

3. Die Remonstration muss begründet sein. Vergleichende Argumente sind jedoch nicht zulässig.

4. Die Remonstrationen werden 2 Wochen nach Ablauf der Frist von 1 zurückgegeben. Von zwischenzeitlichen Nachfragen ist abzusehen.

5. Sollen Arbeiten zugesandt werden, so muss ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt werden.

II. Klausuren



1. Eine Remonstrationmöglichkeit besteht erst nachdem auch die 2. Klausur nicht bestanden wurde.

2. Die Frist für eine solche Remonstration läuft 1 Woche nach Rückgabe der 2. Klausur ab.

3. Im Übrigen gelten die Regeln von I. entsprechend.



gez. Prof. Dr. Hans-Heiner Kühne