Krisen, wie die Finanz- und Staatsschuldenkrise, wirken in vielfacher Hinsicht auf die Gesetzgebung ein; sie beeinflussen sowohl das Gesetzgebungsverfahren als auch die Gestaltung der Gesetze. Insgesamt ist im unmittelbaren Krisenkontext rechtsordnungsübergreifend eine Gewichtsverlagerung von der Legislative auf die Exekutive festzustellen. Scheinbare Spannungen zwischen krisenbedingtem Exekutivprimat einerseits und dem Parlamentsvorbehalt des Grundgesetzes andererseits lassen sich in einer an der Gewaltenteilung ausgerichteten verfassungsrechtlichen Perspektive auflösen. Der Gedanke funktionsgerechter Organstruktur legt in Krisen einen Entscheidungsverbund von Regierung und Parlament nahe; dieser wird durch das Ziel, die Funktionsfähigkeit der staatlichen Gewalten zu sichern, geprägt. Durch eine stufenweise Reparlamentarisierung kann das gewaltenteilige Gleichgewicht auch in Krisenzeiten gewahrt werden.