Stipendien zum Wiedereinstieg

Foto: Franz Pfluegl - www.fotolia.com

Frauen mit einem qualifizierten Hochschulabschluss oder einer Promotion, die ihre wissenschaftliche Tätigkeit wegen Erziehungs- bzw. Betreuungsaufgaben für maximal fünf Jahre oder wegen einer mindestens fünfjährigen qualifizierten Berufstätigkeit unterbrochen haben, können sich um ein Stipendium zum Wiedereinstieg bewerben. Das Stipendium unterstützt das Ziel, sich für eine Professur weiter zu qualifizieren oder eine Promotion abzuschließen. Anträge können bis zum 15. Januar 2015 über die Gleichstellungsbeauftragte an den Präsidenten der Universität Trier gerichtet werden. Als Unterlagen sind ein formloser Antrag mit Exposé, ein Lebenslauf, Zeugnisse und zwei Gutachten einzureichen.


Weitere Informationen beim Frauenbüro der Universität Trier, Tel. 0651/201- 3196 oder -3197 und -3257 sowie per E-Mail: <link>frauenbuero@uni-trier.de .