Verteidiger im NSU-Prozess referieren

Foto: © Anatoly Tiplyashin

Die Rechtsanwälte Anja Sturm und Wolfgang Heer verteidigen die Hauptangeklagten im sogenannten NSU-Verfahren. Am Dienstag, 2. Juni, sind die beiden Rechtsanwälte an der Universität Trier zu Gast und referieren zum Thema „Strafverteidigung gegen „nur“ mediale Vorverurteilung?“.

An dem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München sind die Bevölkerung, aber vor allem auch national und internationale Medien sehr interessiert. Die Berichterstattung ist nicht selten geprägt von Vorverurteilungen und Emotionen. Die Verteidiger sind dabei auch Ressentiments von Journalisten und aus den eigenen Reihen ausgesetzt. Über die Probleme, in einem solchen Umfeld eine adäquate Verteidigung zu gewährleisten und die Rechtstaatlichkeit des Verfahrens zu sichern, aber auch darüber, welche persönlichen Folgen sich hieraus ergeben, wollen die Referenten mit Studierenden der Universität Trier und Interessierten diskutieren.

Gastvorträge mit anschließender Diskussion

Rechtsanwälte Wolfgang Heer und Anja Sturm
„Strafverteidigung gegen „nur“ mediale Vorverurteilung?“

Dienstag, 2. Juni 2015, 18.00 Uhr
 Universität Trier, Campus I, A-Gebäude, Hörsaal 2