Übergriffen keine Chance geben!

Prof. Dr. Ulrike Gehring

Ulrike Geh­ring, Pro­fes­so­rin für Kunst­ge­schichte an der Uni­ver­si­tät Trier, ist seit Mai 2015 Beauf­tragte für den Schutz vor sexu­el­ler Beläs­ti­gung am Arbeits– und Stu­di­en­platz.

Ihre Auf­gabe sieht sie allem darin, als Ansprech­part­ne­rin und Ver­mitt­le­rin zur Ver­fü­gung zu ste­hen. Jeder Fall wird ver­trau­lich behan­delt und versucht, eine indi­vi­du­elle Lösung für die Betrof­fene oder den Betrof­fe­nen fin­den. Das Spek­trum an Lösun­gen kann weit rei­chen, vom blo­ßen Zuhö­ren, über die Ver­mitt­lung zu inter­nen oder exter­nen Fach­stel­len oder dem ver­mit­teln­den Gespräch zwi­schen den Kon­flikt­par­teien. "Wich­tig ist, dass Über­griffe nicht ver­schwie­gen wer­den und Miss­brauch auch dann akten­kun­dig wird, wenn keine Maß­nah­men gegen die Täter ein­ge­lei­tet wer­den sollen."

Eine weitere Aufgabe der Beautragten ist die Förderung und Initiierung von präventiven Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel auch das „Mitläuferinnen-Projekt“, das Studentinnen ins Leben gerufen haben. Bei die­sem online orga­ni­sier­ten ‚Begleit­schutz’ kön­nen sich Stu­die­rende ver­ab­re­den, um nicht alleine, son­dern in Grup­pen angst­frei über den Cam­pus zu lau­fen. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Projekts: <link http: www.mitläuferin.de _blank>www.mitläuferin.de

Eine andere, unmit­tel­bare Auf­gabe wird sein, die schon im Ent­ste­hen befind­li­chen Richt­li­nien zum Schutz vor sexu­el­ler Beläs­ti­gung zu beglei­ten und mit den zustän­di­gen Kom­mis­sio­nen gemein­sam auf den Weg zu brin­gen. "Ein sol­ches Regel­werk halte ich für unab­ding­bar, weil seine Aus­ar­bei­tung, Dis­kus­sio­nen und spä­tere Exis­tenz bereits eine erste Prä­ven­tiv­maß­nahme gegen sexu­el­len Miss­brauch dar­stellt. Über­griffe die­ser Art darf es an der Uni­ver­si­tät Trier nicht geben. Wenn sie gleich­wohl statt­fin­den, sind wir gehal­ten, nicht weg­zu­se­hen. Den Betrof­fe­nen müs­sen wir den Mut und die Sicher­heit geben, sich frei arti­ku­lie­ren und Vor­fälle unge­ach­tet aller hier­ar­chi­schen Struk­tu­ren mel­den zu kön­nen, damit andere, fach­kun­dige Stel­len das Ver­ge­hen gege­be­nen­falls ahn­den kön­nen. Das ist meine Moti­va­tion, das Amt auszuführen."

Hintergrund
Unter sexu­elle Beläs­ti­gung fällt jedes sexu­ell bestimmte Ver­hal­ten, das die Würde einer ande­ren Per­son miss­ach­tet. Das kann über dis­kri­mi­nie­rende Bemer­kun­gen und Hand­lun­gen erfol­gen, die das Gegen­über auf seine Geschlecht­lich­keit redu­zie­ren und per­sön­li­che Gren­zen über­schrei­ten. Folgt man dem All­ge­mei­nen Gleich­stel­lungs­ge­setz (AGG), dann beschreibt Miss­brauch neben straf­recht­lich defi­nier­ten Hand­lun­gen wie Ver­ge­wal­ti­gung auch üble Nach­rede, Stal­king, nicht erwünschte kör­per­li­che Berührungen, ver­let­zende Bemer­kun­gen sexu­el­len Inhalts sowie das sicht­bare Anbrin­gen por­no­gra­fi­scher Dar­stel­lun­gen, die von den Betrof­fe­nen erkenn­bar abge­lehnt werden.

Kontakt
Prof. Dr. Ulrike Geh­ring
Fb III-Kunstgeschichte
54 286 Trier
E-Mail: <link>gehring@uni-trier.de
Tel.  Büro  +49-(0)651–201 2125
Tel.  priv.  +49-(0)651–170 399 39
<link http: www.uni-trier.de>www.uni-trier.de/index.php?id=7923

Gesprächs­ter­mine: jeder­zeit nach Ver­ein­ba­rung (tele­fo­nisch oder per E-Mail)