BAföG: Verbesserungen ab August 2015

Mehr Abschlagszahlung, BAföG auch bei vorläufiger Zulassung zum Master-Studium, Vorabbescheid vor Beginn eines Master-Studiums

Auch wenn das BAföG erst im Herbst 2016 erhöht wird, gibt es seit 1. August 2015 einige Verbesserungen für die Studierenden. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der Studentenwerke, die mit ihren Ämtern für Ausbildungsförderung im Auftrag von Bund und Ländern das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) umsetzen.

Seit 1.8.2015 gilt:

  • Kann das BAföG-Amt einen BAföG-Erstantrag erst spät entscheiden, (nicht innerhalb von sechs Kalenderwochen nach Antragstellung oder die erste Zahlung nicht binnen zehn Kalenderwochen nach Antragstellung), kann man als Überbrückung für maximal vier Monate eine Abschlagszahlung erhalten. Diese betrug bisher maximal 360 Euro im Monat. Nun wird sie auf bis zu 80% des voraussichtlich zustehenden Bedarfs angehoben. Aber: Die Abschlagszahlung steht weiterhin unter Rückforderungsvorbehalt.
  • Auch wer nur vorläufig zum Master-Studium zugelassen ist, kann BAföG erhalten – wenn dann innerhalb eines Jahres die endgültige Zulassung nachgereicht wird. Auch hier steht die Förderung unter Rückzahlungsvorbehalt.
  • Klappt es, das anstehende Masterstudium mit BAföG zu finanzieren? Mit einem Antrag auf Vorabbescheid werden die persönlichen Voraussetzungen (nicht die Höhe einer zukünftigen BAföG-Förderung!) vom BAföG-Amt geprüft. An die Entscheidung ist dann dieses BAföG-Amt ein Jahr gebunden.
  • Sofern im Ausnahmefall die Studien- und Prüfungsordnung bereits schon vor dem dritten Fachsemester eine Zwischenprüfung oder Ähnliches vorsah, musste diese Überprüfung der Studienleistungen auch dem BAföG-Amt vorgelegt werden. Diese Regelung entfällt nun.

Es bleibt aber dabei, dass BAföG ab dem fünften Fachsemester nur gewährt werden kann, wenn ein sogenannter BAföG-Leistungsnachweis über bis dahin erbrachte Studienleistungen vorgelegt wird.