Änderung der Gebührenordnung

Aufgrund der geänderten Landesverordnung über die Gebühren in den Bereichen Wissenschaft, Weiterbildung und Forschung (Besonderes Gebührenverzeichnis) vom 27.11.14 hat die Universität Trier ihre Gebührenregelung ebenfalls angepasst.

Dadurch ergeben sich ab 15.10.2015 folgende Änderungen für die Bibliothek:

  • Fernleihe: 3,-€ für Mitarbeiter/Gäste bzw. 1,50 € für Studierende der Universität Trier
  • Auslandsfernleihe: 12,-€ für Mitarbeiter/Gäste bzw. 6,-€ für Studierende der Universität Trier
    • Bisherige Fernleihmarken für Mitarbeiter (Wert 2,-€) können weiter zur Bezahlung genutzt (im Verhältnis 3 alte Marken für 2 neue Fernleihbestellungen) oder im Sekretariat der Bibliothek (BZ 212) in neue Fernleihmarken (Wert 3,-€) umgetauscht werden.
  • Gebühr bei verspäteter Rückgabe von Kurzausleihen: 1,50 € je angefangenem Werktag
  • Gebühr für Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Beschädigungen: 15,-€ je Band
  • Gästekarte:
    • 11,-€ für Schüler,
    • 20,-€ für Begünstigte,
      • Begünstigte sind Studierende anderer Hochschulen, Personen, die einen Dienst nach Artikel 12 a des Grundgesetzes, nach dem Wehrpflichtgesetz oder im Sinne des Bundesfreiwilligendienstgesetzes oder des Jugendfreiwilligendienstgesetzes leisten; Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50; Personen, die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, Leistungen der Arbeitsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erhalten; Rentnerinnen und Rentner sowie Pensionärinnen und Pensionäre.
    • 25,-€ für Sonstige
  • Ersatzausstellung Gästekarte: 25,-€