Semester endet mit Freispruch

Jura-Studierende verhandeln einen Einbruch vor dem Landgericht Trier

Die Zahl der Wohnungseinbrüche in der Region ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen, die Aufklärungsquote allerdings kaum. Nicht einmal in jedem fünften Fall ergibt sich eine heiße Spur. Und landen Tatverdächtige doch einmal vor Gericht, bedeutet das noch lange nicht, dass sie überführt werden.

Das müssen auch die Jura-Studierenden feststellen, die zum Semesterende in einem Übungsprozess vor dem Landgericht Trier ein Einbruchsdelikt verhandeln. In den vergangenen Wochen haben sie sich in zahlreichen mehrstündigen Seminarsitzungen mithilfe von erfahrenen Strafrichtern, Staatsanwälten und Strafverteidigern sowie mit Unterstützung der Jura-Professoren Mark A. Zöller und Prof. Dr. Bernd Hecker mit den Aufgaben der Strafrechtspraxis im Rahmen eines Strafverfahrens vertraut gemacht. Eingeteilt in drei Gruppen mussten die "Staatsanwälte" eine Anklageschrift fertigen, die "Verteidiger" einen Anwaltsschriftsatz verfassen und die Gruppe der "Richter" den Eröffnungsbeschluss erlassen.

Bei dem fiktiven Fall, der sich tatsächlich so ähnlich im Raum Trier abgespielt hat, beschuldigt ein Mann aus Wittlich seinen ehemaligen Kumpel, verschiedene Dekowaffen aus seiner Wohnung entwendet zu haben. Der Beschuldigte behauptet dagegen, die Utensilien auf einem Wittlicher Flohmarkt gekauft zu haben. Detailliert und eloquent legt er dar, warum ihn keine Schuld treffe. Sogar ein Plakat von besagtem Flohmarkt legt er vor.

Stundenlang befragen die Studentinnen und Studenten in ihren Rollen als Staatsanwälte, Verteidiger und Richter den „Angeklagten“ und den „Kläger“, rufen „Zeugen“ auf, wälzen Aktenberge und beraten sich. Immer wieder herrscht Schweigen auf allen Seiten, weil die Studierenden länger überlegen müssen, wo sie nachhaken können. Nach vier Stunden Verhandlungen und gefühlten 40 Grad im Gerichtssaal steht es weiterhin Aussage gegen Aussage.

Die Richter ziehen sich ein letztes Mal zurück und erscheinen schließlich noch einmal zur Urteilsverkündung: Der Angeklagte wird freigesprochen, weil man seine „Geschichte“ nicht widerlegen kann. Es gab keine unmittelbaren Tatzeugen, sondern nur Indizien. Insofern müssen die Richter letzten Endes im Zweifel für den Angeklagten entscheiden und ihn aus Mangel an Beweisen freisprechen.

Es ist das dritte Mal, dass der Moot Court in dieser Form stattfindet. Veranstaltet wird der Übungsprozess vom Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP) – Prof. Dr. Mark A. Zöller ist dessen Vorsitzender –, in Kooperation mit dem Landgericht Trier und der Staatsanwaltschaft Trier.