"Altes" Staatsexamen: ENDE

Die folgende eMail ist am 31. Mai 2016 vom Studierendensekretariat an alle Betroffenen rausgeschickt worden.

Liebe Studierende,

durch Beschlüsse der zuständigen Gremien aus dem Sommer 2013 wurden an der Universität Trier die alten Lehramtsstudiengänge (Gymnasium/Realschule) sowie die entsprechenden Studienordnungen aufgehoben. Nach den getroffenen Übergangsregelungen endet die Möglichkeit, nach diesen Studienordnungen zu studieren und Prüfungen abzulegen, am 30.09.2016. Die Aufhebungsordnungen können Sie hier nachlesen:
<link _blank>www.uni-trier.de/index.php

Wir haben alle betroffenen Studierenden mehrfach über die Beschlüsse informiert und ihnen dringend empfohlen, ihr Studium zügig zu beenden.

Eine Rückmeldung zum Wintersemester 2016/2017 ist in den aufgehobenen Studiengängen grundsätzlich nicht mehr möglich.

Sie können jedoch nach den in § 2 der für Ihren Studiengang geltenden Aufhebungsordnung getroffenen Übergangsvorschriften einen Härtefallantrag auf Verlängerung der geltenden Fristen stellen. Die Fälle besonderer Härte betreffen insbesondere Krankheit und Schwangerschaft. Die Verlängerung ist auf maximal 2 Jahre befristet, eine weitergehende Verlängerung ist nicht möglich und in einem ersten Schritt wird eine Verlängerung auch zunächst nur für 1 Jahr ausgesprochen.

Gemäß § 11 Absatz 9 der Landesverordnungen über die Ersten Staatsprüfungen für das Lehramt an Realschulen und für das Lehramt an Gymnasien, die noch nicht aufgehoben wurden, müssen Sie eingeschrieben sein, um Prüfungsleistungen zu erbringen und das Erste Staatsexamen abzulegen.

Um den Studierenden, die sich in der Abschlussphase Ihres Studiums befinden, noch das Ablegen der Ersten Staatsprüfung zu ermöglichen, bitten wir diese Studierenden, einen formlosen Antrag auf Verlängerung der Übergangsfrist über den 30.09.2016 hinaus zu stellen. Legen Sie dem Antrag bitte unbedingt die Zulassung des Landesprüfungsamtes zur wissenschaftlichen Arbeit bzw. für die weiteren Prüfungsteile bei. Den Antrag senden Sie bitte an das Studierendensekretariat.

Da durch das Weiterbestehen der geltenden Landesverordnung für die Studierenden in der Abschlussphase Ihres Studiums ein Vertrauenstatbestand geschaffen wurde, werden wir uns mit den zuständigen Prüfungsausschüssen in Verbindung setzen, und diesen eine Verlängerung bis längstens 30.09.2017 empfehlen. Diese Entscheidung wird vom zuständigen Prüfungsausschuss getroffen, der davon überzeugt sein muss, dass es Ihnen gelingt, zeitnah den Abschluss zu erwerben.

Ohne die Zulassung des Landesprüfungsamtes kann eine Verlängerung der Übergangsfrist über den 30.09.2016 hinaus nur in sonstigen Fällen besonderer Härte, insbesondere bei Krankheit und Schwangerschaft, gewährt werden.

Aufgrund des engen Zeitrahmens empfehlen wir den Studierenden, die sich nicht in der Abschlussphase befinden, dringend die Studienberatung aufzusuchen und zu prüfen, ob ein Wechsel in die neuen gestuften Studiengänge nicht die bessere Alternative wäre, da ab dem 30.09.2018 definitiv keine Rückmeldung in die Altstudiengänge mehr möglich ist.

Für Rückfragen steht Ihnen das Studierendensekretariat gerne zur Verfügung.

Bitte wenden Sie sich an Frau Dittmar (<link https: email2010.uni-trier.de owa _blank>dittmar@uni-trier.de).