Seminarunterlagen bleiben vorläufig online

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Kurz vor dem Jahreswechsel hatte die Universität Trier das Lehrpersonal vorsorglich dazu aufgerufen, Seminarunterlagen aus dem Netz zu nehmen. Hintergrund war ein Streit zwischen den Hochschulen und der Verwertungsgesellschaft (VG) Wort, welche die Rechte der Urheber vertritt. Bisher hatten die Hochschulen die Mehrfachverwertung von Seminarunterlagen durch eine Pauschale an die VG Wort abgegolten.

Ab 1. Januar 2017 sollte nun, einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichtshofs folgend, jede Textseite einzeln pro Student und Semester abgerechnet werden – zu umständlich, meinten die Hochschulleitungen und empfahlen ihren Dozierenden, künftig keine Seminarunterlagen mehr online zu stellen. Es sah so aus, als müssten sich die Studierenden mit Beginn des neuen Jahres wieder an den Kopierer stellen.

Wenige Tage nach dem Rundschreiben der Universitätsleitung dann die Entwarnung: Bis 30. September 2017 bleibt alles beim Alten. Das haben Hochschulrektorenkonferenz (HRK), Kultusminister (KMK) und die VG Wort in einer entsprechenden Grundsatzvereinbarung festgehalten:

<link https: www.hrk.de presse pressemitteilungen pressemitteilung meldung vorlaeufige-vereinbarung-zur-verwendung-von-schriftwerken-fuer-lehre-und-forschung-an-hochschulen-4091 _blank linkicon-pfeil-rechts-blau-rte>Grundsatzvereinbarung zwischen KMK, VG Wort und HRK

Dozentinnen und Dozenten können demnach weiterhin Texte ins Netz stellen, und Studierende können sie herunterladen und wie gewohnt nutzen. Die vorangegangenen Rundschreiben der Universität Trier werden damit hinfällig.

Eine Arbeitsgruppe soll nun ein neues Verfahren entwickeln, um die Abrechnung auch in Zukunft juristisch wasserdicht zu gestalten. Bis Ende Januar soll ein Grobkonzept vorliegen, Mitte März soll die neue Regelung endgültig stehen. Ausdrücklich betont wird in der Vereinbarung, dass auch Studierende in dieser Arbeitsgruppe mitwirken können.