Vortrag: Ermittlungen bei Bundeswehr-Einsatz

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Auf welcher Grundlage und in welchem Rahmen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr in strafrechtlichen Verfahren ermittelt wird, ist Gegenstand eines Vortrags am 16. Mai an der Universität Trier. Veranstalter ist das Institut für Deutsches und Europäisches Strafprozessrecht und Polizeirecht (ISP).

Strafrechtliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Einsätzen der Bundeswehr stellen rechtlich wie tatsächlich eine besondere Herausforderung dar. Insbesondere stößt die Tätigkeit der zuständigen Strafverfolgungsbehörden in ausländischen Kriegs- und Krisengebieten schnell an ihre Grenzen. Seit vielen Jahren leisten Juristen, die als Rechtsberater an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilnehmen, einen wesentlichen Beitrag zur Aufklärung. In seinem Vortrag geht Dr. Stephan Weber auf die Rahmenbedingungen ein und gibt zugleich einen Einblick in ein weitgehend unbekanntes Berufsfeld für Juristen.

Direktor Dr. Stephan Weber ist der Beauftragte für die Rechtsausbildung in den Streitkräften und Leiter der Rechtsabteilung des Zentrums Innere Führung der Bundeswehr in Koblenz. Dort leitet er unter anderem die Ausbildung der Beamten, die als Rechtsberater und Rechtslehrer in den Streitkräften tätig sind. 1998 war er Rechtsberater des Deutschen Kontingents der SFOR-Mission in Bosnien-Herzegowina.

  Gastvortrag: Dr. Stephan Weber, LL.M. (U.E.A.)
„Die Bundeswehr im Auslandseinsatz: Rahmen und Grenzen der Mitwirkung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren“
Dienstag, 16. Mai 2017, 18.15 Uhr; Universität Trier, Gebäude C, Raum C 9. Der Eintritt ist frei.