Digitale Semesterapparate vorerst gesichert

Foto: contrastwerkstatt | fotolia.com

Seminarunterlagen dürfen im Netz bleiben. Ihre Nutzung vergüten die Hochschulen auch künftig weiterhin pauschal. Darauf haben sich die Kultusministerkonferenz und die Verwertungsgesellschaft Wort verständigt.

Die Regelung gilt bis Ende Februar. Zum 1. März 2018 tritt das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) in Kraft, in dem die Pauschalvergütung geregelt ist.

Prof. Dr. Horst Hippler, Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, zeigte sich erleichtert: „Damit sind die digitalen Semesterapparate für das kommende Semester gesichert“.

Der Einigung war ein monatelanger Streit vorausgegangen. Zwischenzeitlich sah es so aus, als müssten die digitalen Semesterapparate aus dem Netz genommen werden und die Studierenden zurück an die Kopierer.

<link http: campusnews.uni-trier.de _blank linkicon-pfeil-rechts-blau-rte>Zum Bericht in den Campusnews