Studieren vor dem Abitur

Möglichkeiten für begabte Frühstudierende: Voraussetzungen an der Universität Trier - Welche Fächer können gewählt werden?

Für die Teilnahme am Frühstudium werden keine Gebühren erhoben. Frühstudierende erhalten jedoch keinen regulären Studentenstatus, sie müssen keine Sozialbeiträge zahlen, bekommen aber auch keinen Studienausweis. Die Anmeldung zu einem Frühstudium muss bis spätestens vier Wochen vor Vorlesungsbeginn (für das Wintersemester 2005/06 bis Ende Oktober) beim Studentensekretariat der Universität Trier formlos beantragt werden.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Frühstudium ist ein schriftliches, positives Votum des Schulleiters. Er bescheinigt die besondere Begabung und erteilt die Erlaubnis, auch während des laufenden Schulunterrichts an Lehrveranstaltungen der Universität teilzunehmen.

Ein zweites schriftliches, positives Votum über die Eignung für ein Frühstudium im gewählten Fach, muss der entsprechende Fachbereich der Universität erteilen.

Leistungsnachweise, die Frühstudierende erworben und Prüfungen die sie erbracht haben, werden bei der Aufnahme eines regulären Studiums in Rheinland-Pfalz angerechnet. So können Frühstudierende ein späteres Studium schneller abschließen und erhalten eine geringere Abbuchung von Ihrem Studienkonto.

 

Das Studentensekretariat an der Universität Trier gibt Informationen und vermittelt Interessierten die Kontaktadresse der Ansprechpartner/innen in dem gewünschten Studienfach. Hier wird dann geklärt, ob die jeweiligen Bewerber/innen für ein Frühstudium geeignet sind und welche Lehrveranstaltungen besucht werden können. Das Studentensekretariat erhält von den Frühstudierendenbeauftragten eine entsprechende Mitteilung.

Liegen die erforderlichen Voten vor, erfolgt die Zulassung zum Frühstudium für ein Semester zu den mit dem Fachbereich vereinbarten Lehrveranstaltungen.

 

Weitere Informationen per E-Mail: stusekuni-trierde