Neuregelungen für Elektronische Semesterapparate

Zum 1.3.2018 trat das neue Urheberrecht (UrhWissG) in Kraft. Folgende Änderungen sind damit verbunden:

Vorteile:

  • Es dürfen anstatt 12 % nun 15 % eines Werkes in elektronische Semesterapparate eingestellt werden. Einzelne Artikel aus wissenschaftlichen Zeitschriften, Werke geringen Umfangs (bis 25 Seiten) und vergriffene Werke dürfen vollständig genutzt werden.
  • Die bisherige umständliche Prüfpflicht, ob angemessene digitale Verlagsangebote am Markt bestehen, entfällt.
  • Keine Beschränkung auf Werke aus dem eigenen Bestand der Bibliothek.

Nachteil:

  • Beiträge aus Tages- und Wochenzeitungen dürfen nicht vollständig eingestellt werden.

Bei Fragen zu elektronischen Semesterapparaten können Sie sich an Frau <link>Andrea Mahler (Tel. 201-2498 bzw. -2119) wenden. Das Formular zur Einrichtung eines elektronischen Semesterapparates finden Sie auf der Homepage der Bibliothek unter A-Z –> <link http: ub-digibib1.uni-trier.de esem esem_form.php>Elektronische Semesterapparate.