§ 175 RStGB: „Ein Mann, der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht mißbrauchen läßt, wird mit Gefängnis bestraft.“
In dieser 1935 durch die Nationalsozialisten verschärften Fassung blieb der sogenannte „175er“ in der neu gegründeten Bundesrepublik zunächst unverändert bestehen. Vollständig gestrichen wurde der Paragraph erst 1994. Die Rehabilitierung der in der NS-Zeit wegen homosexueller Handlungen Verurteilten erfolgte gar erst im Jahr 2002. Entsprechend spät begann die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit der bis dato vernachlässigten Opfergruppe der Homosexuellen. Anhand eines Fallbeispiels aus dem Regierungsbezirk Trier beleuchtet die Referentin die Verfolgung homosexueller Handlungen durch Justiz und Gestapo.
Franziska Leitzgen
„Ich habe niemanden […] unsittlich angefasst“.
Ein Fall staatsanwaltlicher und polizeilicher Ermittlungsarbeit auf der Grundlage von § 175 RStGB
Der Vortrag findet am 20. März 2018 um 19:00 Uhr im Stadtmuseum Simeonstift in Trier (Simeonstr. 60, an der Porta Nigra) statt.
Der Eintritt kostet 6 €, Schüler und Studierende haben freien Eintritt.