Fernmeldeaufklärung zwischen Schutz und Rechtsgrundlagen

In einem öffentlichen Vortrag referiert Thomas Giese am 24. April über „Rechtliche Grundlagen der Fernmeldeaufklärung der Bundeswehr“. Auch bei den rasanten technischen Veränderungen der letzten Jahrzehnte ist und bleibt die Bundeswehr an Recht und Gesetz (Fernmeldegeheimnis, Datenschutz) gebunden. Der Vortrag beschäftigt sich mit den Rechtsgrundlagen der Fernmeldeaufklärung der Bundeswehr im Spannungsfeld zwischen militärischer Aufklärung zur wirksamen Operationsführung und zum Schutz des Lebens der eigenen Soldaten auf der einen Seite und dem Schutz der freien und sicheren Fernmeldekommunikation auf der anderen Seite. Zugleich gibt er einen Einblick in ein praktisch unbekanntes Berufsfeld für Juristen. Der Vortrag beginnt am Dienstag, 24. April 2018, um 18.15 Uhr im Alten Schwurgerichtssaal (Arbeits- und Sozialgericht, Dietrichstraße 13, Eingang Justizstraße). Der Eintritt ist frei.

Der Referent Thomas Giese ist Leitender Rechtsberater im Kommando Strategische Aufklärung in Grafschaft. Er hat mehrfach als Rechtsberaterstabsoffizier an den Auslandseinsätzen der Bundeswehr teilgenommen.