Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht gegründet<br>Forschung zu den vielfältigen Facetten des modernen Wasserwirtschaftsrechts

Im Sommersemester 2006 hat der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Trier das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht errichtet und die Leitung dem Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., übertragen. Das Institut hat sich die Aufgabe gestellt, die vielfältigen Facetten des modernen Wasserwirtschaftsrechts in der wissenschaftlichen Forschung und Lehre zusammenzuführen und so zu versuchen, sich der weitreichenden neuen gemeinschaftlichen und innerstaatlichen Herausforderungen dieses weitgespannten Gebiets anzunehmen.

 

Insbesondere soll das Wasserwirtschaftsrecht über die in den letzten Jahrzehnten betriebene beinahe ausschließlich umweltschützerisch focussierte Behandlung hinaus wieder in seinen ursprünglichen wirtschaftsrechtlichen Zusammenhang gestellt und als Gesamtmaterie verstanden und rechtswissenschaftlich bearbeitet werden. So werden neben Rechtsfragen des Gewässerschutzes auch Aspekte der wirtschaftlichen Gewässernutzung sowie der heute gemeinhin unter dem Stichwort „Modernisierung des Wassersektors“ behandelte Bereich im Mittelpunkt der Institutsarbeit stehen. Europäisierung und Ökonomisierung des Wasserwirtschaftsrechts charakterisieren schlagwortartig das in rasantem Wandel begriffene Rechtsgebiet. In diesem Zusammenhang wird auch die anstehende Umgestaltung des deutschen Wasserrechts unter dem Eindruck der Förderalismusreform 2006 einen weiteren Arbeitsschwerpunkt bilden.

Das Institut ist organisatorisch als wissenschaftliche Einrichtung im Sinne des § 90 HochSchG Rh.-Pf. verfasst und wird von einem heterogen zusammengesetzten, überregionalen und gemeinnützigen Förderverein getragen.

Veranstaltungen:

Wasserwirtschaftsrechtliche Gesprächskreise starten am 22. August 2006 um 16 Uhr (Altstadt-Hotel, Porta-Nigra-Platz, Trier) mit dem Thema "Aktuelle Fragen des Hochwasserschutzes". Referent ist Ministerialrat Wolf-Dieter Dallhammer vom Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (Dresden). Weitere Weitere Gesprächskreise finden statt im November 2007 zum Thema "Das Öffentlichkeitsprinzip nach der Wasserrahmenrichtlinie sowie im April 2007 zum Thema "Das Kostendeckungsprinzip nach Art. 9 WRRL".

Nähere Auskünfte erteilt das Institut:

Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht

Universität Trier, Campus I, 54286 Trier

Tel.: 0651 201 2578 oder 2579, Fax: 0651 201 2580

EMail: reinharm@uni-trier.de, www.uni-trier.de/wasserrecht