Festschrift zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Peter Krause

Feierliche Übergabe im Kreise der Freunde, Schüler und Kollegen

Der Dekan des Fachbereichs Rechtswissenschaften, Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M., lädt ein zur akademischen Feier anlässlich der Übergabe der Festschrift zum 70. Geburtstag von Prof. Dr. Peter Krause. Die Feier findet am Dienstag, 19. September, um 15 Uhr c.t. in Hörsaal 7, C-Gebäude statt.

 

Zu der Festschrift haben sich eine Reihe seiner Freunde, Schüler und Kollegen mit Beiträgen vereinigt, um Peter Krause als Richter, Forscher und Lehrer zu würdigen und zu ehren.

 

Peter Krause nahm als o. Professor für Öffentliches Recht, Sozialrecht und Rechtsphilosophie im Oktober 1975 mit drei Kollegen die Juristenausbildung – nach dem einstufigen Modell – in Trier auf. Wie deren Leben ist seither auch das seine eng mit der Universität Trier verbunden. Bei der Gründung des Fachbereichs Rechtswissenschaft war er Dekan. Er leitete den Ausschuss, der die Grundordnung der Universität entwarf, und die Versammlung, die sie verabschiedete. Während der Planung der meisten Bauten auf der Tarforster Höhe hatte er den Vorsitz des Bauausschusses der Universität.

 

Seine Forschungen hat Peter Krause breit angelegt, vom Staats- und Verwaltungsrecht, über das Sozialrecht bis zur Rechtsphilosophie und zunehmend zur Rechtsgeschichte. Als Leiter der Forschungsstelle „Vernunftrecht und Preußische Rechtsreform an der Universität Trier“ beschäftigt er sich besonders mit der Entstehung des Allgemeinen Landrechts und der Geschichte des 18. Jahr-hunderts. Aus der langjährig von der Deutschen Forschungsgemeinschaft geförderten Arbeit sind neben zahlreichen Dissertationen und Aufsätzen bislang neun Bände hervorgegangen. Trotz seiner Emeritierung am 31. März 2004 setzt Peter Krause nicht nur die Forschung, sondern auch die Lehre fort. Für die beiden kommenden Semester hat er erneut Vorlesungen angekündigt.

Von 1978 bis 2001 war Peter Krause im zweiten Hauptamt Richter am Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Im Sommer 1991 war er Gründungsdekan der Juristenfakultät Leipzig.

 

Daneben war und ist er in großem Maße ehrenamtlich tätig, als Landesvorsitzender Rheinland-Pfalz des Hochschulverbandes, über zwanzig Jahre lang als Vorsitzender und Mitglied von Bundes- und Landesauschuss, Bundes- und Landesschiedsamt und Bewertungsausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen. Als wissenschaftliches Mitglied der Verfassungsenquetekommission des Saarländischen Landtages war er an der Vorbereitung der Verfassungsrevision des Jahres 1979 beteiligt. Noch heute ist er Vorsitzender einer Ethikkommission und stellvertretendes Mitglied der Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz.

 

In seinem Vortrag will sich Peter Krause erneut der alten Universität zuwenden. Bei der Ausarbeitung einer Geschichte der Fakultät und Universität, die vorbehaltlich der Finanzierung des 500seitigen Werks im kommenden Frühjahr erscheinen soll, hatte sich u. a. gezeigt, dass die Universität nicht von der Stadt gegründet wurde, wie es gemeinhin heißt. Vielmehr konstituierten sich die Magister am 16. März 1473 autonom zur Universität. Sie schrieben sich in der Folge ein kompliziertes Recht auf den Leib. Daneben will der Vortrag auf die außerordentliche soziale Stellung hinweisen, welche unter den Trierer Hochschullehrern allein die Juristen – in der städtischen Gesellschaft, im Dienst der Stadt, der Stifte, der Abteien, des Domkapitels und Erzbischofs, des Kurfürsten oder anderer Territorialherren, beim Kaiser und im Reich – erlangten. Von den frühesten Mitgliedern der alten Juristenfakultät brachte es einer zum Fürsterzbischof und Kardinal, einer zum Fürstbischof und Reichsvizekanzler, einer zum Erzbischof und einer zum Kanzler des Kurfürsten. Die drei letzten Staatsrechtler wurden in höchsten Ämtern des Reichs und Österreichs nobilitiert. Dass ein Trierer Rechtslehrer als Hexer verbrannt wurde, ist hinlänglich bekannt, doch verwaltete auch er zuvor das Amt des kurfürstlichen Statthalters und Praetors.