Der Brexit und seine Auswirkungen für die Uni Trier

Auslandssemester in oder Forschungsprojekte mit Großbritannien – der Brexit macht es komplizierter. Auch Studierende und Mitarbeitende mit britischem Pass sind betroffen.

Egal ob „No Deal“-Bexit oder doch Austritt mit Vertrag: Das Ausscheiden Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) wird auch an der Uni Trier nicht einfach spurenlos vorbeiziehen. Die Bande zwischen Trier und Großbritannien sind unter anderem durch das Fach Anglistik eng. Wer aktuell überlegt, ein Auslands- oder Forschungssemester an einer britischen Partneruniversität zu machen, steht ebenso vor der Frage, wie es in Großbritannien weitergeht, wie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die gemeinsam mit Partnern von der Insel Forschungsprojekte planen oder gerade laufen haben. Auf Studierende und Mitarbeitende mit britischem Pass könnte darüber hinaus viel Papierarbeit warten. Ein Problem: solange die Austrittsformalitäten, die aktuell unklar sind, ist es schwierig, überhaupt sichere Aussagen zu treffen, welche Auswirkungen der Brexit auf die Uni Trier haben wird. Bei vielen Punkten bleibt nur Abwarten, und – wie die Briten es ja lieben – Tee trinken.

Austausch mit britischen Hochschulen

Die Uni Trier hat rund 20 Austauschvereinbarungen mit britischen Hochschulen. Die meisten davon wurden im Rahmen von Erasmus+ geschlossen. Nur eine Vereinbarung besteht unabhängig davon. Bei Studierenden ist Großbritannien als Austauschland nicht unbeliebt: 25 Studierende sind im aktuellen Studienjahr auf der Insel. Es sind übrigens nicht nur Anglisten, die es nach Großbritannien zieht, sondern auch Studierende der Wirtschaftswissenschaft, Politikwissenschaft und Rechtswissenschaft.

Bis 2020 ist der Austausch mit Großbritannien über das Erasmus-Programm – auch wenn es zu einem Brexit kommt – noch weiter gesichert. Ob Großbritannien danach weiterhin am Erasmus-Programm teilnehmen wird (ähnlich wie andere Nicht-EU-Länder wie z. B. Norwegen) oder ein vergleichbares Austauschprogramm national finanziert (wie z. B. die Schweiz), ist bisher nicht bekannt. Die britischen Partnerhochschulen der Uni Trier haben dem International Office jedoch Interesse an der Fortführung des Austausches signalisiert. Austauschverträge können auch unabhängig von Erasmus geschlossen werden. Studierende und Mitarbeitende, die nach dem Brexit ein oder mehrere Semester auf der Insel verbringen wollen, müssen jedoch mit mehr Arbeit bei der Beantragung von entsprechenden Aufenthaltserlaubnissen rechnen.

Deutsch-britische Forschungsprojekte

Die EU finanziert durch Programme wie Horizont 2020 europaweit Forschung. Auch an der Uni Trier forschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in einigen Projekten zusammen mit britischen Forschungseinrichtungen. Auf aktuelle Projekte wird ein Brexit keine Auswirkungen haben. Wie die Förderung neuer Forschungsprojekte nach dem Brexit weitergehen wird, weiß man bisher noch nicht. Das EU-Forschungsreferat der Uni Trier rät jedoch nicht davon ab, weiterhin auch in Forschungsprojekten mit Partnern in GB zu kooperieren. Auch hier wird es vermutlich, ähnlich wie bei Erasmus, nach einem Brexit Förderprogramme geben.

Studierende und Mitarbeitende mit britischem Pass

Besonders wenn es zu einem No-Deal-Brexit kommt, hätte das für Personen an der Uni Trier, die nur den britischen und keinen weiteren Pass eines EU-Mitgliedslandes besitzen, Auswirkungen. Denn Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse müssten dann beantragt werden. Allerdings ist nur eine kleine Gruppe von Mitarbeitenden betroffen. Die Personalabteilung hat alle Mitarbeitenden per E-Mail darüber informiert, um so auch Mitarbeitende zu erreichen, die eventuell ihre Staatsbürgerschaft seit der Einstellung geändert haben. Die Personalabteilung unterstützt alle Betroffenen bei den Formalien und rechnet nicht damit, dass es größere Probleme gibt.

Auch alle Studierenden mit britischen Pass ständen bei einem ungeordneten Brexit plötzlich ohne Aufenthaltserlaubnis da. Sollte es soweit kommen, unterstützt das International Office alle Betroffenen, so wie es auch Studierende aus Nicht-EU-Ländern beim Erhalt der Aufenthaltserlaub unterstützt.