Verfahren Terminvergabe mündliche Prüfungen

Betreffs der Terminvergabe für die mündlichen Prüfungen wird es in diesem Semester, wie bereits in der Mail vom 13. Januar 2019 angekündigt, eine Änderung geben, um das bisherige Verfahren zu verbessern. Das grundsätzliche Prozedere (individuelle Terminvergabe in der letzten Vorlesungswoche bei Frau Probst) bleibt bestehen.

Um Ihnen allzu lange Wartezeiten auf dem Flur zu ersparen, liegen nun zusätzlich dazu Nummernzettel im Sekretariat bei Frau Martin (B412) sowie im Sekretariat bei Frau Probst (B416) zu den jeweiligen Sprechzeiten (siehe unten) bereit.

Das Prinzip ist denkbar einfach:

  • Sie holen sich in der vorletzten Vorlesungswoche (28.-31. Januar) einen Zettel mit einer Nummer ab.
  • Anhand dieser Nummer können Sie bereits abschätzen, wann Sie in der letzten Vorlesungswoche bei der Vergabe der mündlichen Prüfungstermine ungefähr an der Reihe sind: Nummer 1 bekommt (theoretisch) zuerst einen Termin, Nummer 2 danach, etc.
  • Natürlich ist diese Reihenfolge nicht zwingend: Vielmehr kommt zu jedem Zeitpunkt einfach der- oder diejenige mit der niedrigsten Nummer an die Reihe. Wenn also z.B. Nummer 45 an der Reihe wäre, jedoch gerade noch nicht anwesend ist, ist einfach Nummer 46 an der Reihe usw. Wenn anschließend Nummer 45 dazukommt, ist der- oder diejenige dann sofort an der Reihe (außer natürlich jemand mit einer noch niedrigeren Nummer kommt auch erst dann dazu).
  • Zusammengefasst: Sie sortieren sich vor dem Sekretariat B416 bei der Terminvergabe einfach nach Ihren Nummern, und es kommt immer der- bzw. diejenige mit der niedrigsten Nummer als Nächstes an die Reihe.

Die Sprechzeiten der Sekretariate zum Abholen der Nummernzettel lauten wie folgt:

  • Frau Martin (B412): Mo-Mi 9-12 Uhr, Do 9-12 Uhr und 13:30-16:30 Uhr
  • Frau Probst (B416): Di 14-16 Uhr, Mi 16-18 Uhr