Urteil der Woche (KW 8)

Anteilserwerb durch Briefkastengesellschaft als ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Rechtsvorgang

Im heutigen Urteil der Woche hat der BFH einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) stattgegeben. Antragstellerin war eine KG mit inländischem Grundbesitz, deren Kommanditisten X und die S, eine ausländische Kapitalgesellschaft (Seychellen), waren. Die Anteile an der S hielt C treuhänderisch für X. Das FA nahm wegen mehrerer Erhöhungen des Kommanditanteils (auf 96,875 %) der S einen Erwerbsvorgang gem. § 1 Abs. 2a GrEStG an.  Der BFH hat Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids, da § 1 Abs. 2a GrEStG die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft voraussetzt. Sie beurteilt sich nach dem Recht am Ort des tatsächlichen Verwaltungssitzes, sofern die Gesellschaft nicht in einem EU- oder EWR-Staat gegründet wurde (Sitztheorie).  Da S als Briefkastengesellschaft durch die Tätigkeit des X ggf. ihren Sitz in Deutschland hat und nach dt. Recht keine Rechtsfähigkeit besteht (weder KapG noch PersG, da X = einziger Gesellschafter), liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2a GrEStG nach summarischer Prüfung nicht vor.