Urteil der Woche (KW 13)

Objektbezogene Prüfung der Überschusserzielungsabsicht bei Ferienwohnungen

Heute stellen wir euch ein BFH-Urteil zur Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietungseinkünfte vor. Die Kläger vermieteten ein Zweifamilienhaus (vorher dauerhaft vermietet) sowie einen Bungalow mit jeweils zwei eigenständigen Wohneinheiten an Feriengäste und zwischenzeitlich mittels Zeitmietverträgen an Dienstreisende. Das FA führte für beide Gebäude insgesamt eine Überschussprognose durch und verneinte die Einkünfteerzielungsabsicht. Der BFH hob das Urteil des FG auf, da der Tatbestand des § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG objektbezogen, d.h. auf die einzeln vermieteten Gebäudeteile, zu prüfen sei. Die Prognosen für das Haus und den Bungalow insgesamt seien fehlerhaft. Die Überschusserzielungsabsicht müsse für den Fall der Änderung der Form der Vermietung nach vorangegangener dauerhafter Vermietung neu bewertet werden. Bei Vermietungen, die typischerweise von häufigem Gästewechsel geprägt sind, gelten die Grundsätze für Ferienwohnungen.