Diese Woche empfehlen wir für die Frage des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei einer Rechteüberlassung an einem urheberrechtlich geschützten Werk iR eines "total buy out" die Entscheidung des BFH vom 24.10.2018, I R 69/16.
Diese Woche empfehlen wir für die Frage des Steuerabzugs nach § 50a EStG bei einer Rechteüberlassung an einem urheberrechtlich geschützten Werk iR eines "total buy out" die Entscheidung des BFH vom 24.10.2018, I R 69/16.
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