Anmeldung zu Veranstaltungen und Teilnahmebeschränkung

Wie bereits im jetzt auslaufenden Sommersemester werden im kommenden Wintersemester alle Seminare (mit Ausnahme der Pflichtveranstaltung „Philosophische Basiskompetenzen“) auf 30 Teilnehmende beschränkt. Die Fachdidaktikveranstaltungen werden wie auch in der Vergangenheit üblich auf 24 Teilnehmende beschränkt. Für Vorlesungen gilt diese Beschränkung natürlich nicht. Mit dieser E-Mail erreichen Sie nun einige grundlegende Informationen zum Umgang mit dieser Regelung.

Wer muss sich anmelden? ­– Anmelden muss sich, wer eine Veranstaltung im Rahmen eines Moduls belegen oder in ihr die Modulprüfung ablegen möchte. Möchten Sie eine Veranstaltung aus Interesse besuchen, ohne sich diese für ein Modul anrechnen zu lassen, sollten Sie sich nicht anmelden, um das Teilnahmekontingent nicht zu beanspruchen. In der Regel (d.h. je nach Platzangebot und u.U. nach Rücksprache mit den Lehrenden) können Sie natürlich auch ohne Anmeldung an jeder Veranstaltung teilnehmen. (Teilen Sie den Lehrenden bitte Ihr Interesse mit, auch um Zugang zu den Kursmaterialien zu erhalten.)

Wann muss man sich anmelden? – Insgesamt wird es vier Anmeldephasen bei PORTA geben (dort auf der Startseite und in den jeweiligen Veranstaltungsinformationen einsehbar), zu denen Sie sich für die Seminare anmelden können. Für das kommende Wintersemester 2019/2020 gelten die folgenden vier Anmeldephasen:

  • 08.07.–14.07.2019 (Phase 1)
  • 19.07.–22.07.2019 (Phase 2)
  • 02.10.–09.10.2019 (Phase 3)
  • 18.10.–23.10.2019 (Phase 4)

Wie sollte ich mich am besten anmelden? – Innerhalb einer Phase ist der Zeitpunkt der Anmeldung irrelevant. Es ist also unerheblich, ob Sie sich z.B. innerhalb Phase 1 am 08.07. oder am 14.07. anmelden. Allerdings kann es von Vorteil sein, sich in einer der frühen Phasen anzumelden, da die Teilnehmenden für eine Veranstaltung nach einer jeden Phase aus allen Anmeldungen ausgelost werden. Es könnte also vorkommen, dass ein Seminar z.B. schon nach den Phasen 1 und 2 voll belegt ist und Sie daher in Phase 3 und 4 mit Ihrer Anmeldung nur noch auf die Warteliste kommen.

Was hat das Anmeldeverfahren für Auswirkungen auf mich? – Aufgrund der Beschränkung der Teilnehmendenzahl kann es vorkommen, dass Sie nicht zu Ihren „Wunschveranstaltungen“ zugelassen werden. Es empfiehlt sich daher, sich entweder möglichst früh oder dann auch gleichzeitig zu mehr Veranstaltungen als nötiganzumelden. Da Sie jederzeit die Anmeldezahlen der Veranstaltungen einsehen können, lässt sich leicht abschätzen, wie gut Ihre Chancen stehen, zu einer Veranstaltung zugelassen zu werden: Wenn sich weniger als 30 Personen anmelden, können Sie sicher sein, zugelassen zu werden; wenn hingegen bereits in den ersten Anmeldephasen mehr als 30 Personen angemeldet sind, sollten Sie Alternativen einplanen.

Was sollte ich nach der Auslosung tun? – (1) Sich bei den „überschüssigen“ Veranstaltungen sofort wieder abmelden: Wenn Sie sich zu mehr Veranstaltungen als nötig angemeldet haben, kann es geschehen, dass Sie auch zu mehr Veranstaltungen als nötig zugelassen werden. Wir bitten Sie daher inständig, sich auf PORTA zeitnah wieder abzumelden, falls Sie zu einem Seminar zugelassen wurden, das Sie jedoch nicht (mehr) besuchen möchten. Dadurch können diejenigen, die zunächst nicht zugelassen wurden, von der Warteliste nachrücken. Es werden automatisch Wartelisten eingerichtet, sodass Studierende nachrücken können, sobald sich jemand abmelden sollte. – (2) Sich bei Veranstaltungen nach dem „Ausprobieren“ in den ersten Wochen wieder abmelden: Natürlich dürfen Sie die Veranstaltungen und die Lehrenden auch in den ersten beiden Wochen kennenlernen, um zu entscheiden, ob Sie die Veranstaltung weiter belegen möchten. Nur bitten wir Sie ebenfalls nachdrücklich, sich nachdem Sie sich dann entschieden haben auf PORTA bei denjenigen Veranstaltungen wieder abzumelden, die Sie nicht mehr besuchen möchten. Dadurch können erneut diejenigen, die zunächst nicht zugelassen wurden, von der Warteliste nachrücken. – (3) Dennoch vorerst zu den Veranstaltungen kommen und nachrücken: Bitte kommen Sie in den ersten Wochen auch zu den Veranstaltungen, zu denen Sie noch nicht zugelassen wurden und bei denen Sie bisher auf der Warteliste stehen. Es könnte sein, dass Sie nachrücken können, weil sich andere Studierende von der Veranstaltung abmelden.

Aufgrund der Wartelisten behalten wir uns zudem das Recht vor, Sie aus einer Veranstaltung abzumelden, wenn Sie trotz Zulassung eine der ersten beiden Sitzungen unentschuldigt versäumen.