Verwertungsoffensive an der Universität Trier?!

Patente gelten als Gradmesser für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft des „Standortes Deutschland“. Insbesondere im Technologie- und Wissenstransfer an der Schnittstelle Hochschule – Wirtschaft kommt den gewerblichen Schutzrechten eine hohe innovationspolitischen Bedeutung zu. An der Universität Trier verfügen zwar nur einige Bereiche unmittelbar über die technische Dimension, die für eine schutzrechtliche Verwertung von wissenschaftlichen Ergebnissen notwendig ist, häufiger jedoch fallen verwertungsrelevante Ergebnisse quasi als „Nebenprodukt“ der eigentlichen wissenschaftlichen Arbeit an. Auch im „Drittmittelbereich“ – also in der Zusammenarbeit mit externen Geldgebern, etwa der Deutschen Forschungsgemeinschaft, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, der Kommission der Europäischen Union oder in Kooperationen mit der Wirtschaft – gewinnt das Thema an Bedeutung. Spätestens die Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes im Februar diesen Jahres und die parallel hierzu gestartete Verwertungsoffensive des Bundesministerium für Forschung und Technologie (BMFT) haben nun dafür gesorgt, dass sich auch für die Universität Trier neue Perspektiven in der Verwertung iwissenschaftlicher Ergebnisse eröffnen.

 

Neue gesetzliche Grundlagen:

Wegfall des „Hochschullehrerprivilegs“!

Die gesetzliche Neuregelung unterwirft Professoren/innen, Dozenten/innen und wissenschaftliche Assistenten/innen, deren Erfindungen bisher „frei“ waren, den gleichen Grundsätzen, wie sie für sonstige Beschäftigten in privaten oder öffentlichen Beschäftigungsverhältnissen gelten. Dies bedeutet, dass die Rechte auf alle Diensterfindungen zunächst dem Arbeitgeber zustehen. Allerdings verbleibt den Hochschullehrern ein im Vergleich zu anderen Arbeitnehmern erhöhter Anspruch auf 30% des Brutto-Verwertungserlöses der Hochschule. In diesem Zusammenhang sind alle Beschäftigten der Hochschule verpflichtet, der Universität ihre Erfindungen zu melden. Die Novelle sichert aber auch die grundgesetzlich verbriefte Publikationsfreiheit. Publikationen, in denen potentielle Erfindungen enthalten sind, müssen der Universität zwei Monate vorher angekündigt werden, um der Hochschule Zeit zu geben, ihre Rechte durch die Einleitung eines Verwertungsverfahrens zu sichern.

 

Verbesserte Förderung der schutzrechtlichen Verwertung von Forschungsergebnissen

‚Wat den een sien Uul, is denn annern sien Nachtigall’ – Parallel zur Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes hat das BMBF eine „Verwertungsoffensive“ gestartet. Im Rahmen dieser Offensive wurden die finanziellen und personellen Voraussetzungen für eine wirkungsvolle Unterstützung der schutzrechtlichen Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse geschaffen. Die Hochschulen haben nunmehr die Möglichkeit, auf die Dienstleistungen qualifizierter Patentverwertungsagenturen zurückzugreifen. Konkret bedeutet dies: Auch wenn der eine oder andere im Wegfall des „Hochschullehrerprivilegs“ eine drastische Beschneidung sehen sollte, so können bei genauerer Betrachtung Erfinder und Erfinderinnnen aus den Hochschulen nunmehr besser unterstützt werden. Sie profitieren insbesondere von dem umfassenden Bündel aus erfahrenem Patentmanagement, kompetenter wirtschaftlicher Vermarktung und dem direktem Kontakt zu einer erfahrenen Patentverwertungsanstalt gewinnen.

 

Universität Trier im

Patentverbund Forschung Rheinland-Pfalz

Im Rahmen der „Verwertungsoffensive“ haben sich 17 Hochschulen und Forschungseinrichtungen des Landes zum Patentverbund Forschung Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen, darunter auch die Universität Trier. Als zentraler Dienstleistungspartner gehört außerdem die landeseigene Innovations-Management GmbH diesem Verbund an. Sie führt Informations-, Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Mitarbeiter/innen der angeschlossenen Einrichtungen durch und betreut Erfinder/innen aus dem Patentverbund in allen Verwertungsangelegenheiten, z.B. bei der Herausarbeitung erfinderischer Lösungen aus der Forschung, bei der Beurteilung von Vermarktungschancen, der Herstellung entsprechender Kontakte, der Ausarbeitung und Umsetzung geeigneter Verwertungs-/Patentierungs-strategien oder in der Gestaltung, Verhandlung und Überwachung von Lizenzverträgen. An einer Unkenntnis über Verwertungsmöglichkeiten, Zweifeln zu den Erfolgsaussichten, fehlender finanzieller Unterstützung oder dem hohen administrativen Verwaltungsaufwand bei ungewissen Erlösaussichten sollte die Verwertung wissenschaftlicher Ergebnisse in Zukunft jedenfalls nicht mehr scheitern!

 

 

Ansprechpartner für alle mit Erfindungen zusammenhängende Fragen sind:

 

an der Hochschule:

Rechtsfragen und Erfindungsmeldungen:

Abteilung II

Bernd Michel

Tel.: 0651/201-4232

Fax: 0651/201-4295

michel@uni-trier.de

 

Koordination Verwertungsoffensive/Förderung:

: Transferstelle

Michael Hewera

Tel.: 0651/201-3229

Fax: 0651/201-3963

hewera@uni-trier.de

 

 

in der IMG:

Dr. Hartwig Hergenhan

Patentassesor und Projektleiter

Tel.: 06131/39-22309,

Fax: 06131/39-25978,

hartwig.hergenhanverwaltung.uni-mainzde

 

Weitere Informationen: http://www.img-mainz.de