Innovationspreis Rheinland-Pfalz 2003

Der mit insgesamt 30.000 Euro dotierte Innovationspreises des Landes Rheinland-Pfalz soll insbesondere das Innovationspotential kleiner und mittlerer Unternehmen stimulieren – Sonderpreis für Hochschul- und Forschungseinrichtungen.

Der Innovationspreis ist mit insgesamt 30 000 Euro dotiert. Alle Bewerber müssen ihren Firmensitz / Standort / Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und dort innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln, fertigen, einsetzen und vermarkten. Ausgezeichnet werden Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die maximal seit drei Jahren auf dem Markt umgesetzt sind oder unmittelbar vor der Einführung stehen. Bei der Auswahl der Preisträger werde von der Jury neben Innovationsgrad und Markttauglichkeit auch die unternehmerische Leistung und der wirtschaftliche Erfolg der Innovationen bewertet, sagte Bauckhage. Die Bewerbungsfrist endet am 31. August 2003 und die Preisverleihung soll Ende des Jahres stattfinden.

 

„Die Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Rheinland-Pfalz wird im Wesentlichen von der Innovationsbereitschaft und Innovationsfähigkeit der mittelständischen Wirtschaft des Landes bestimmt“, betonte der Minister. Dabei komme der engen Kooperation zwischen universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen und unseren Unternehmen eine entscheidende Bedeutung zu. „Von daher wird auch jedes Jahr ein Sonderpreis für eine besonders gelungene Kooperation zwischen einem Unternehmen und einer Forschungseinrichtung bei der Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer innovativen Dienstleistung ausgelobt“, erklärte Bauckhage. Innovationen seien die Basis für erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklungen und damit für die Sicherung von Wettbewerbsfähigkeit und die Schaffung neuer Arbeitsplätze. Daher gelte es, innovatives Handeln in aller Breite zu fördern und besondere Leistungen auszuzeichnen, so der Minister.