Neuer Artikel von Prof. Lutz Richter zur Allokation von Steuern im Spannungsfeld von Pillar Two und Hinzurechnungsbesteuerung

„Prof. Dr. Lutz Richter und Philipp Lentes, M.Sc., haben einen Artikel zur Allokation von erfassten Steuern im Spannungsfeld von Pillar Two und Hinzurechnungsbesteuerung veröffentlicht. Im Rahmen des Zwei-Säulen-Modells der OECD regelt Pillar Two die Schaffung einer globalen und generellen Mindestbesteuerung, welche einem internationalen Wettbewerb um niedrige Steuersätze Einhalt gebieten soll. Auf EU-Ebene ist die hieraus entstandene Richtlinie prinzipiell bis 31.12.2023 umzusetzen. Demgegenüber steht das Abwehrinstrument der auf passive Einkünfte Bezug nehmenden Hinzurechnungsbesteuerung, welche im Zuge einer anderen EU-Richtlinie (Anti Tax Avoidance Directive) jüngst vonseiten Deutschlands in Details angepasst wurde.

Die Autoren zeigen modelltheoretisch und entgegen den Behauptungen der Europäischen Kommission, dass durch das Nebeneinander von Pillar Two und Hinzurechnungsbesteuerung eine unverhältnismäßig hohe Belastung passiver Einkünfte entsteht, da die durch die Hinzurechnungsbesteuerung ausgelöste Steuer nicht in vollständiger Höhe auf die niedrig besteuerte Geschäftseinheit allokiert werden kann, falls im Sitzstaat des Anteilseigners ein (Ertrag-)Steuerniveau von mehr als 15 % herrscht, was innerhalb der EU den Regelfall bildet. Die Berücksichtigung des Restbetrags bleibt auf Ebene des Anteilseigners steuerlich wirkungslos. Dies leistet der generellen Zielsetzung, Doppelbesteuerungen durch Einführung von Pillar Two zu vermeiden, Widerspruch. Als Lösungsansatz wird insb. dem sich an den OECD Model-Rules orientierenden deutschen Gesetzgeber vorschlagen, die durch die Hinzurechnungsbesteuerung ausgelösten Steuern in Relation der passiven Einkünfte zum GloBE-Einkommen zu allokieren.“

 

Link zum Artikel (online-Zugriff aus dem Netz der Universität Trier):
https://beck-online.beck.de/Dokument?vpath=bibdata%2Fzeits%2Fistr%2F2023%2Fcont%2Fistr.2023.409.1.htm&anchor=Y-300-Z-ISTR-B-2023-S-409-N-1#FNA53