Darlehenskasse

Ab sofort stehen für eine begrenzte Anzahl von Erstantragstellern auf Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Gelder aus einer Darlehenskasse des Studierendenwerkes Trier zur Verfügung.

 

Sie werden als Überbrückungszahlung gewährt. Die Bedingungen ergeben sich aus dem Darlehensvertrag.

 

6 Wochen nach Antragstellung - frühestens 6 Wochen nach

Beginn der Vorlesungen - können diese beim Amt für Ausbildungsförderung der Hochschulen in Trier beantragt werden.

 

Die Darlehenssumme beträgt 1.000 €. Es ist zinslos.

 

Nach der Rangfolge des Antrages erfolgt die Auszahlung.