Ziel des Programms
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* nachhaltige Unterstützung der Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen, auch als Beitrag zur Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen
* Anregung der Unternehmen zu mehr Anstrengungen für eine marktorientierte Forschung und Entwicklung (FuE)
* Verminderung des mit Forschung und Entwicklung verbundenen technischen und wirtschaftlichen Risikos
* Initiierung höherwertiger FuE-Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im In- und Ausland, Ausprägung gemeinsamen Innovationsverhaltens und Senkung der Transaktionskosten
Gegenstand der Förderung
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Entwicklung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien im Rahmen von
* Kooperationsprojekten zwischen Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
* Personalaustauschen als zeitweilige Entsendung von Forschungs- und Entwicklungspersonal von Unternehmen in eine Forschungseinrichtung oder ein anderes Unternehmen sowie die zeitweilige Aufnahme von Forschungs- und Entwicklungspersonal aus einer Forschungseinrichtung oder einem anderen Unternehmen zur Bearbeitung eines Forschungs- und Entwicklungsprojekts.
Projektformen
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KU – Kooperationsprojektezwischen Unternehmen
KF – Kooperationsprojekte zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
KA – Kooperationsprojekte eines Unternehmens mit einem FuE-Auftrag
P – Personalaustausch zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen
Antragsberechtigte
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* Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Geschäftsbetrieb in Deutschland, weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. € oder einer Jahresbilanz von max. 43 Mio. €. Es werden drei Unternehmenstypen unterschieden: eigenständiges Unternehmen, Partnerunternehmen, verbundenes Unternehmen
* nicht-gewinnorientierte Forschungseinrichtungen in Deutschland, die Kooperationspartner (nicht FuE-Auftragnehmer) von antragstellenden Unternehmen in deren geförderten Projekten sind.
Förderbedingungen
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* Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
* Für die FuE-Leistungen der Unternehmen gelten je nach Art und Sitz des Antragstellers, Gegenstand des FuE-Projekts und Art der Kooperation differenzierte Förderquoten von 25 – 50 %, bezogen auf die Personaleinzelkosten und andere projektbezogene Kosten.
* In der Laufzeit des Programms können Unternehmen eine maximale Zuwendung von bis zu 300 T€ erhalten. Bei transnationalen Kooperationen mit ausländischen Partnern erhöht sich diese Obergrenze um 50 T€. Für den Personalaustausch gilt eine Förderobergrenze von 125 T€ pro Unternehmen.
* Forschungseinrichtungen unterliegen keiner Förderobergrenze, jedoch werden die möglichen Zuwendungen pro Teilprojekte auf maximal 125 T€ begrenzt.
Laufzeit des Programms
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1.8.2004 bis 31.12.2008