Power für Gründerinnen - Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen

Dss Bundesministeriums für Bildung und Forschung verabschiedet Richtlinie im Rahmen des Förderbereichs "Strategien zur Durchsetzung von Chancengleichheit für Frauen in Bildung und Forschung.

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung von Männern und Frauen zu verwirklichen. Zu den von der Bundesregierung definierten Zielen gehört, den Frauenanteil an Existenzgründungen mittelfristig erheblich zu steigern. Angesichts des Ziels, ein hohes Beschäftigungsniveau gerade auch durch innovative Existenzgründungen zu sichern, ist die Nutzung der Potenziale von Frauen unverzichtbar.

 

Die bisherigen Forschungsergebnisse reichen noch nicht aus, um ein handlungsorientiertes Bild des Gründungsgeschehens von Frauen zu liefern. Neben der Verbesserung der statistischen Datenlage gilt es, bestehende Forschungslücken über das Gründungsgeschehen von Frauen auszufüllen und dabei strukturelle Unterschiede von Gründern und Gründerinnen genauer auszuleuchten. Dazu sollen Projekte durchgeführt werden, die die Facetten und Entwicklungslinien beruflicher Selbständigkeit von Frauen in längerfristiger Perspektive vertieft analysieren und gezielt relevante Aspekte herausgreifen. Sie sollen Aufschluss geben über geschlechtsspezifische Potenziale, Strukturen und Verlaufslinien von Gründungen. Sie sollen die Determinanten zur Gründungsbereitschaft von Frauen klären sowie unterstützende bzw. hemmende Faktoren von Gründungsprozessen identifizieren.

 

Eine zweite Förderlinie baut darauf auf, dass die Entwicklung und Unterstützung von Gründungsmotivation und Gründungsfähigkeit eine wichtige Determinante zur Erhöhung des Frauenanteils bei Gründungen ist. Daher sollen modellhaft innovative Ansätze entwickelt und erprobt werden, die geeignet sind, das Gründungsverhalten von Frauen positiv zu beeinflussen, um neue Beschäftigungsfelder zu erschließen.

 

 

 

Gegenstand der Förderung

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Teilbereich A: Analyse von Strukturen und Potenzialen zur Existenzgründung von Frauen

 

 

 

Es sollen Forschungsarbeiten gefördert werden, die dem dargestellten Zuwendungszweck entsprechen. Der Fokus ist insbesondere auf folgende Aspekte gelegt:

 

* Auswirkungen der Wissensgesellschaft auf das Gründungsgeschehen von Frauen

* Konzepte zur Förderung von Gründungen durch Frauen im Technologiebereich

* Prozessbezogene Gründungsforschung unter Berücksichtigung des jeweiligen individuellen sozialen Umfelds der Gründerin, des arbeitsmarktpolitischen Umfeldes und der kulturellen bzw. gesellschaftlichen Bedingungen

* Interdisziplinäre Gründerinnenforschung (Zusammenführung bisher getrennter Blickwinkel aus verschiedenen Disziplinen zu einer Gesamteinheit)

* Analyse der Potenziale des Internets für Gründerinnen

* Wirkungsanalysen bestehender Förderinstrumente und Beratungsangebote.

 

 

Teilbereich B: Modellhafte und innovative Maßnahmen zur Mobilisierung des Gründungspotenzials von Frauen

 

Es sollen, auch unter Einbeziehung ausländischer Erfahrungen, modellhafte Ansätze entwickelt und erprobt werden, die geeignet sind, das Gründungsverhalten von Frauen positiv zu beeinflussen, um neue Beschäftigungsfelder zu erschließen.

 

Im Einzelnen ist gedacht an:

 

* Förderung des Transfers zwischen Wirtschaft und Hochschulen, zum Beispiel auch durch Einbeziehung von erfolgreichen selbständigen Frauen als Vorbilder für junge Frauen

* Auswertung und Nutzung des Potenzials von bestehenden Übungsfirmen zur Entwicklung und Erprobung genderspezifischer Angebote

* Innovative Ansätze zur Erhöhung des Frauenanteils an Ausgründungen aus Forschungseinrichtungen

* Entwicklung und Erprobung von genderorientierten Qualifizierungsmaßnahmen für Multiplikatoren und Kreditgeber

* Innovative Umsetzungsstrategien (Konzepte einschließlich konkreter Vorschläge der Verankerung/Implementierung) zur Unterstützung von Frauen als Gründerinnen.

 

 

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere auch KMU), Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, andere juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit Sitz in Deutschland, sowie Public-Private-Partnerships (in geeigneter Rechtsform oder als Verbundpartner).

 

Mit der Abwicklung dieser Fördermaßnahme hat das BMBF das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt.

Dort können Auskünfte zu Fragen der Projektförderung eingeholt werden. Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen sowie die Vordrucke für Vorhabenskizzen und förmliche Förderanträge können abgerufen werden unter www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/index.htm

 

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Vorhabenskizzen können dem Projektträger zunächst jeweils zum 15.07.2005, zum 15.01.2006 und zum 15.07.2006 vorgelegt werden. Bei positiver Bewertung werden die Interessentinnen/en in einer zweiten Verfahrensstufe aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.