Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht Interessenten für die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sucht im Auftrag des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) Interessenten für die Durchführung von Modell- und Demonstrationsvorhaben (MuD) im Bereich der Erhaltung und innovativen Nutzung der Biologischen Vielfalt in der Land-, Forst-, Fischerei- und Ernährungswirtschaft (einschließlich Gartenbau).

 

Ziel der Modell- und Demonstrationsvorhaben ist es,

• Defizite und Probleme bei der Erhaltung und nachhaltigen Nutzung genetischer Ressourcen in der Bundesrepublik Deutschland abzubauen und

• innovative Konzepte mit Vorbildcharakter zu entwickeln und umzusetzen.

 

Grundlage für die Förderung eines Projektes als MuD ist die "Richtlinie des BMVEL zur Förderung von Modell- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt" vom 15.02.2005. Aus der Richtlinie ergeben sich als Förderungsvoraussetzung insbesondere, dass:

 

• das Vorhaben einen wesentlichen Beitrag zur besseren Erhaltung und innovativen nachhaltigen Nutzung der Biologischen Vielfalt liefert,

• ein Wissenstransfer der Ergebnisse in die Praxis gewährleistet ist,

• der Antragsteller über die notwendige Qualifikation zur Durchführung der Arbeiten verfügt,

• eine ausreichend genaue Beschreibung und Begründung des Vorhabens vorgelegt wird.

 

Die durchgeführten Vorhaben sollen einen Vorbildcharakter für potenzielle Nachahmer entfalten. Das bedeutet, dass die durch das MuD gewonnen Erkenntnisse auf ähnlich gelagerte Fälle übertragbar sein sollen. Umgekehrt sind, wenn eine Fragestellung am Beispiel bei einer bestimmten Art / Rasse / Sorte geklärt wurde, ähnlich gelagerte Vorhaben für andere Arten / Rassen / Sorten nicht zuwendungsfähig.

 

Besonders erwünscht sind Vorhaben, die

• neue, möglichst langfristig tragfähige Perspektiven eröffnen,

• Aktivitäten verschiedener Akteure vernetzen;

• länderübergreifende oder bisher getrennt betriebene, gleichartige oder sich ergänzende Erhaltungsmaßnahmen zusammenführen.

• Maßnahmen im Rahmen einschlägiger nationaler Fachprogramme vorbereiten oder durchführen

 

Die durchgeführten Vorhaben sollen nach Beendigung der finanziellen Förderung durch das BMVEL eigenständig weiter betrieben werden. Dies ist in der Projektskizze darzulegen. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die nach Abschluss zwingend eine dauerhafte Förderung durch das BMVEL erfordern.

 

Zuwendungsfähig sind alle vorhabensspezifischen Ausgaben, u.a. für Personal, Anschaffung und Herstellung von Wirtschaftsgütern (außer Immobilien), Beratungsleistungen und Maßnahmen zum Informations- und Wissensaustausch, nicht jedoch Ausgaben für allgemeine Einrichtungen, die zur Grundausstattung gehören. Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgelegt. Eine wissenschaftliche Betreuung des Vorhabens ist zu 100 % zuwendungsfähig und auch erwünscht, nicht jedoch im Sinne von Forschung vor dem Hintergrund einer erkenntnisorientierten wissenschaftlichen Fragestellung. Es wird empfohlen, die vorgesehene wissenschaftliche Betreuung bereits an der Skizzenerstellung zu beteiligen.