Magisteraufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen

Magisterprüfung 1999 und Verleihung des LL.M.

Der Fachbereich V – Rechtswissenschaft an der Universität Trier bietet seit dem Jahre 1983 einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen an, der mit großem Interesse von den ausländischen Juristen angenommen wird. Zu der Magisterprüfung 1999 sind 13 Studierende aus Belgien, Brasilien, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Japan, Korea, Südafrika, Taiwan und Türkei zugelassen worden.

 

Alle Kandidaten haben die Magisterprüfung bestanden und damit nachgewiesen, dass sie die Grundzüge des deutschen Rechts beherrschen, ihre Kenntnisse exemplarisch vertieft haben und selbstständig wissenschaftlich arbeiten können. Ihnen ist der akademische Grad eines „Magisters der Rechte (LL.M.)“ verliehen worden.

 

Die Anmeldungen für das Jahr 2000 zeigen die große Nachfrage nach dem Erwerb des Trierer Magisters der Rechte (LL.M.).

 

Weitere Informationen:

Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaft

Universität Trier

54286 Trier

www.uni-trier.de/uni/fb5/fb5.htm