Altersteilzeit: Information der Personalabteilung

Sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

 

 

zuletzt haben wir Sie am 19.12.2006 über die Einschränkungen bei der Altersteilzeit für Beschäftigt (Angestellte und Arbeiter/innen) informiert, die durch den Ministerratsbeschluss vom 30.06.07 erfolgt sind.

 

Danach war generell keine Altersteilzeit mit Beschäftigten möglich, die noch keine 60 Jahre alt sind. Der Ministerratsbeschluss wurde zwischenzeitlich aufgehoben und die Entscheidung über Altersteilzeit von Beschäftigten zwischen 55 und 59 Jahren wieder in das Ermessen der Universität Trier gestellt.

 

Daraufhin haben wir eine Neuregelung der Altersteilzeit mit dem Personalrat erreicht, die wieder den Regelungen entspricht, die vor der Einschränkung durch den Ministerratsbeschluss bestanden.

 

Hier finden Sie das aktuelle Informationsblatt zur Durchführung der Altersteilzeit an der Universität Trier:

 

Altersteilzeit:

Neuregelung der Rahmenbedingungen für die Beschäftigten der Universität Trier

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Personalabteilung