Zum Umweltschutz im koreanischen und deutschen Recht

Koreanischer Gastwissenschaftler spricht im Institut für Umwelt- und Technikrecht am 1. Juli 2008, 16 Uhr c.t., Hörsaal 7 (Campus II)

Das Institut für Umwelt- und Technikrecht der Universität Trier (IUTR) hat Ende letzten Jahres eine Kooperation mit der Kyung Hee University, Seoul/Korea abgeschlossen. Am 26. Juni 2008 erwartet das IUTR den nächsten Besucher der Partneruniversität, Prof. Jun-Gen Oh. Prof. Oh lehrt in Korea Verwaltungsrecht und hat sich unter anderem im Umweltrecht spezialisiert. Sein Besuch am IUTR dient dem gegenseitigen Kennenlernen und der Vertiefung der bestehenden Kooperation.

Am 1. Juli 2008 um 16 Uhr c.t., wird Prof. Oh einen Vortrag zum juristischen Ausbildungssystem in Korea halten, zu dem Interessierte herzlich eingeladen sind. Der Vortrag findet statt im Hörsaal 7, Gebäude H (EG), Campus II.

Die Kyung Hee University zählt zu den renommiertesten Einrichtungen ihres Landes und gehört zu den wenigen koreanischen Universitäten, die eine Law School beherbergen. Die Initiative für die Kooperation geht zurück auf Prof. Dr. Peter Marburger, Direktor des IUTR, und Prof. Kyoung Un Chun, Kyung Hee University, der im vorigen Jahr als Gastwissenschaftler am IUTR geforscht hat.

Europa und Asien haben unterschiedliche Rechtssysteme, doch gerade das Rechtssystem in Südkorea ist stark von deutschem Recht beeinflusst, sodass koreanische Juristen ein besonderes Interesse am deutschen Recht haben. Das rührt daher, dass Japan im Jahre 1910 Korea annektierte und dort ein eigenes Rechtssystem eingeführt hat, das seinerseits in weiten Teilen dem deutschen Recht entlehnt war. Korea hat diese Wurzeln auch nach dem Ende der japanischen Besatzungszeit im Jahre 1945 bis heute beibehalten.

Viele koreanische Juristen erlernen die deutsche Sprache und studieren die deutschen Gesetze. Seit einigen Jahren ist das Umwelt- und Technikrecht auch in Korea ein wichtiges Themenfeld, so dass auch diesbezüglich starkes Interesse daran besteht, wie Deutschland Umweltgesetze erlässt und durchführt. Im Umweltrecht hat Korea vor allem Schwierigkeiten im wirkungsvollen Vollzug der bestehenden Gesetze und in der Finanzierung des Umweltschutzes, etwa bei der Altlastensanierung.

Aus Sicht des IUTR hat die Partnerschaft den Vorteil, zu erforschen, wie in einer anderen Kultur und einem anderen Rechtssystem mit den Herausforderungen des Umweltschutzes umgegangen wird und welche neuen Lösungen auch auf Deutschland übertragbar wären. In Korea wurde beispielsweise das Nachhaltigkeitsprinzip in der Raumordnung und Stadtentwicklung ganz anders und möglicherweise auch konsequenter als in Deutschland umgesetzt.
Auf diese Weise können beide Partner voneinander lernen und im Austausch neue Lösungsansätze erarbeiten.