Vortrag zur Freiheit oder Unfreiheit eines Sklaven

Statusprozesse waren zivilrechtliche Verfahren, bei denen es um die Freiheit oder Unfreiheit von Menschen ging. Entweder versuchte ein Sklave zu beweisen, dass er in Wirklichkeit frei war, oder jemand versuchte, einer freien Person gegenüber zu beweisen, dass diese in Wirklichkeit sein Sklave oder seine Sklavin war. Häufig ging es dabei um die Überprüfung der Wirksamkeit von (testamentarischen) Freilassungen. Mit diesem Thema befasst sich Dr. Sven Korzilius in seinen Forschungen, und zwar speziell zu "Statusprozessen der Sklaven im Brasilien des 18. Jahrhunderts", wie auch sein Vortrag lautet, den er am Mittwoch, 25. Juni 2008, 18 Uhr c.t. (Raum E 51) in der Universität Trier im Rahmen des Graduiertenkollegs "Sklaverei - Knechtschaft - Frondienst" der Deutschen Forschungsgemeinschaft halten wird.

Solche Statusprozesse sind in vielen antiken Gesellschaften mit Sklaven belegt, das römische Recht regelte dann das Freilassungs- und Statusprozessrecht sehr ausführlich. Die brasilianische Geschichtsschreibung beginnt seit einigen Jahren, nach Statusprozessen in Brasilien zu erforschen. Dabei stand bisher das 19. Jahrhundert im Zentrum, und diese Prozesse wurden hauptsächlich als Kampfmittel der Abolitionisten im Kampf um die Abschaffung der Sklaverei interpretiert.
Mit seiner Forschung weist Dr. Korzilius nach, dass dies zu kurz greift, sondern dass Statusprozesse auch in der noch "intakten" Sklavenhaltergesellschaft Brasiliens zum Justizalltag gehörten und dass dabei das römische Sklavenrecht in Form des gemeinen Rechts sehr gründlich rezipiert wurde, so dass über diese Ähnlichkeit der Rechtsverhältnisse schließlich auch Aussagen über die Vergleichbarkeit der römischen und brasilianischen "Sklavenhaltergesellschaften" getroffen werden sollen.