Magisteraufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen:

Magisterprüfung 2008 und Verleihung des LL.M.

Der Fachbereich V Rechtswissenschaft bietet seit dem Jahre 1983 einen zweisemestrigen Aufbaustudiengang für im Ausland graduierte Juristen an.

Zu der Magisterprüfung 2008 sind sechzehn Studierende aus Frankreich, Großbritannien, Spanien, Bulgarien und der Volksrepublik China zugelassen worden. Mit dem Bestehen der Magisterprüfung wird nach¬gewiesen, dass die Grundzüge des deutschen Rechts beherrscht und Kenntnisse exem¬plarisch vertieft werden sowie die Befähigung zur selbstständigen wissen¬schaftlichen Arbeit besteht. Den erfolgreichen Kandidaten ist der akademische Grad eines „Magisters der Rechte (Legum Magister - LL.M.)“ verliehen worden.

Weitere Informationen beim Dekanat des Fachbereichs Rechtswissenschaft, Universität Trier, 54286 Trier oder <link http: www.jura.uni-trier.de>www.jura.uni-trier.de